Mehr Rücksicht für Meerschweinchen, Hunde und Co.

Neue Regeln sollen ab Freitag den Tierschutz bei Geschäften mit Heimtieren verbessern. Doch es hagelt Kritik.

Berlin. Ab Freitag greifen strengere Regeln für den Handel mit Heimtieren. Das soll illegale Praktiken eindämmen. Aber auch für normale Tierkäufe kommen neue Regeln.

Wer Wirbeltiere zum Verkaufen einführen will, braucht künftig eine Erlaubnis der Landesbehörde. Dafür muss der Verantwortliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen, wie das Bundesagrarministerium erläutert. Geachtet werden soll darauf, dass Transporte möglichst wenig Stress für die Tiere mit sich bringen. Auf dieser Grundlage sollen Kontrolleure häufiger bei kriminellen Einfuhren einschreiten können, heißt es. Wirbeltiere sind auch Haustiere wie Katzen, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Fische oder Vögel.

Auch für Betreiber von Hundeschulen wird eine eigene Erlaubnispflicht verankert. Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater begrüßt die damit verbundenen Standards als „weiteren Schritt zu mehr Qualität im Hundetraining“. Konkret sollen im Antrag an das Veterinäramt zum Beispiel Angaben zu den Betriebsräumen gemacht werden. Zuverlässigkeit kann mit einem Führungszeugnis nachgewiesen werden.

Wenn ein Kunde in ein Geschäft geht und sich zum ersten Mal für ein bestimmtes Haustier entscheidet, muss er vom Händler dazu künftig schriftliche Informationen mitbekommen. Laut Gesetz sollen sie die „wesentlichen Bedürfnisse“ des Tieres erklären — angemessene Ernährung und Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung. Auch angehende Besitzer sollten vorher prüfen, welches Tier zu ihrem Lebensstil passt, empfiehlt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe.

Die Regelungen sind Teil eines schon seit einem Jahr geltenden neuen Tierschutzgesetzes, das noch die schwarz-gelbe Koalition erarbeitet hatte. Die jetzt in Kraft tretenden „punktuellen Verbesserungen“ seien begrüßenswert, sagt Grünen-Expertin Nicole Maisch. Dies könne aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es zum Beispiel noch lange erlaubt bleibe, Ferkel betäubungslos zu kastrieren. Der Tierschutzbund vermisst schärfere Schritte gegen Tierversuche. „Im Kern ist das Tierschutzgesetz ein reines Nutzgesetz geblieben.“

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