Neue Gefahrenzeichen auf Putzmitteln

Die Symbole sollen international vereinheitlicht werden. Bis Juni 2015 wird die Umstellung abgeschlossen sein.

Neue Gefahrenzeichen auf Putzmitteln
Foto: UNECE

Frankfurt. Auf Putzmitteln findet sich häufig ein oranges Warnzeichen mit einem schwarzen Kreuz. Es steht etwa für reizende Stoffe. Das Symbol wird aber nach und nach verschwinden und bis Juni 2015 durch mehrere neue Piktogramme ersetzt. Auch Lacke, Farben, Kraft- und Klebstoffe sind davon betroffen.

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Die Vereinten Nationen haben ein neues System der Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen festgelegt, erläutert Bernd Glassl vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW). Dazu gehören in der EU Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel. Durch das Global Harmonisierte System (GHS) werden unterschiedliche Kennzeichnungssysteme vereinheitlicht. Darüber hinaus sollen die bisher unterschiedlichen Systeme zur Kennzeichnung beim Transport von Gefahrgut und beim Verwenden oder Lagern von Gefahrstoffen einander angenähert werden.

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„Die bisherigen quadratischen Gefahrensymbole sind schwarz auf orangefarbenem Grund“, erläutert Glassl. „Nach dem GHS werden die Quadrate auf eine Spitze gestellt, die Piktogramme bleiben schwarz, aber der Hintergrund muss weiß sein und das Ganze rot umrandet werden.“ Es verschwindet das schwarze X für reizende Stoffe oder für Mittel, die gesundheitsgefährlich sind, wenn man sie verschluckt.

Neue Gefahrenzeichen auf Putzmitteln
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Neu ist ein Ausrufezeichen — es bedeutet zum Beispiel: Achtung, das Mittel kann die Augen reizen. Ein Symbol mit dem Umriss eines Oberkörpers verdeutlicht, dass eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken des Mittels besteht. Die bereits bekannte Flamme für entzündliche Mittel und ein Zeichen für ätzende Stoffe werden leicht überarbeitet. Ein Fisch mit Baum steht für Umweltgefahr.

Ab dem 1. Juni 2015 müssen die Warnzeichen für Produkte, die mehr als einen Inhaltsstoff haben, verwendet werden. Das trifft auf viele Wasch- und Reinigungsmittel zu. Seit 2010 gelten sie bereits für Produkte, die nur einen Inhaltsstoff haben.

„Schon jetzt finden sich Produkte mit GHS-Kennzeichnung im Handel“, berichtet Glassl. „Aus dem Bereich der Reinigungsmittel sind dies zum Beispiel Zitronensäurepulver zum Kalklösen oder Sodapulver zum Einweichen von Wäsche.“ Das sind Produkte mit nur einem Inhaltsstoff. „Einige Grillanzünder-Flüssigkeiten sind auch schon nach dem GHS gekennzeichnet“, erklärt Bernd Glassl.

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