Neue Gesetze: Das ändert sich 2012

Es gibt zum 1. Januar viele neue Gesetze. Wir stellen die Wichtigsten davon vor.

Berlin. Mit Beginn des neuen Jahres kommen auf die Bürger wichtige Änderungen zu. Sie reichen vom Einstieg in die Rente mit 67 bis zum digitalen Satellitenfernsehen.

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen um insgesamt 1,3 Milliarden Euro entlastet werden.

Ab Januar wird das Renteneintrittsalter für alle 1947 oder später Geborenen stufenweise angehoben — von Jahrgang zu Jahrgang um zunächst einen Monat, so dass 1958 Geborene in der Regel mit 66 Jahren in Rente gehen werden. Danach steigt die Altersgrenze um zwei Monate pro Jahrgang. Ab 1964 Geborene erreichen das Renteneintrittsalter erst mit 67. Wer ab Januar eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente abschließt, darf sie sich mit 62 Jahren auszahlen lassen.

Besitzer älterer Dieselautos erhalten ab Januar wieder einen staatlichen Zuschuss von 330 Euro für den Einbau eines Rußpartikelfilters.

Arbeitnehmer können zur Pflege ihrer Angehörigen zwei Jahre lang halb arbeiten und dabei drei Viertel ihres Gehalts beziehen. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen aber zwei Jahre weiter drei Viertel des Gehalts. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Lohnvorschuss nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Todes nicht zurückzahlen kann, soll eine Versicherung einspringen. Einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es aber nicht.

Eltern können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder bis 14 Jahre als Sonderausgaben geltend machen und damit Steuern sparen. Der bislang verlangte Nachweis, ob die Betreuungskosten berufsbedingt sind oder nicht, entfällt. Was bleibt, ist die Obergrenze: Eltern können maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr absetzen.

Banken und Sparkassen müssen Überweisungen am Automaten und über das Internet innerhalb eines Tages ausführen — und zwar in der gesamten Europäischen Union. Bislang sind drei Tage die Obergrenze. Bei Überweisungen auf Papier sind noch zwei Geschäftstage erlaubt.

Sie müssen bis 9. Oktober aus den Regalen verschwinden. Die Lebensmittel gelten als überflüssig, zum Teil sogar schädlich. Diabetiker sollen sich an allgemeine Ernährungsempfehlungen halten.

Gesetzlich Versicherte müssen ab Januar für Kronen, Brücken und Prothesen mehr zuzahlen. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die so genannte Regelversorgung, alle anderen Behandlungen kann der Zahnarzt nach der neuen Gebührenordnung abrechnen. Privat Versicherte müssen alle Leistungen nach dieser Gebührenordnung bezahlen.

Die Versicherungen müssen ab Januar in neuen Verträgen ihren Garantiezins von 2,25 auf 1,75 Prozent reduzieren. Der Garantiezins ist die Summe, zu deren Auszahlung sich eine Versicherung für das Ende der Laufzeit verpflichtet. Dazu kommt die Überschussbeteiligung, die umso höher ist, je mehr Geld die Versicherung erwirtschaftet.

Einkommen, Kindergeld und Sozialleistungen sind ab Januar nur noch auf einem speziellen Konto vor einer Pfändung geschützt, dem P-Konto. Auf diesem behält die Bank jeden Monat automatisch einen Grundbetrag von 1028,89 Euro zurück. Die Institute sind verpflichtet, ein Girokonto in vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln.

Am 30. April wird das analoge Satellitenfernsehen abgeschaltet. Für den digitalen Empfang ist ein entsprechendes Gerät nötig. In neuen Flachbild-Fernsehern sind diese oft schon eingebaut. Ansonsten ist für jeden Fernseher einzeln ein sogenannter DVB-S-Receiver notwendig.

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