Paket in Nachbars Hand

Die Sendung ist zugestellt, der Empfänger erfährt aber nichts davon. Wie sich Ärger vermeiden lässt.

Düsseldorf. Tagelang hatte Anja G. auf ihr Päckchen gewartet. Ein Buch, das sie bei einem Versandhändler bestellt hatte und dringend beruflich benötigte. Doch es kam einfach nicht. Auch eine Benachrichtigung über die Zustellung bei einem Nachbarn lag nicht in ihrem Briefkasten. Weil es eilte, ging sie rasch zum Buchhändler, kaufte es dort ein zweites Exemplar. Zwei Tage später klingelte ihr Nachbar: „Ach übrigens, ich habe vor ein paar Tagen ein Päckchen für Sie angenommen.“

Dass ein Päckchen beim Nachbarn abgegeben wird, der Empfänger aber nichts davon erfährt, kommt immer wieder vor. Das hatte die Verbraucherzentrale NRW schon vor längerer Zeit zum Anlass genommen, den Zustellriesen DHL wegen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verklagen. Darin war nämlich dem DHL-Mitarbeiter nicht zwingend vorgeschrieben, eine Benachrichtigung im Briefkasten des Empfängers zu hinterlassen, wenn er die Sendung bei einem Nachbarn abgibt. Das Oberlandesgericht Köln urteilte, der Empfänger müsse wissen, wo sich das Paket befinde.

Auf das Urteil hin hat DHL seine Geschäftsbedingungen geändert. Nun ist der Zusteller zum Einwerfen der Benachrichtigungskarte verpflichtet.

Mal abgesehen von dem immer wieder vorkommenden Fall, dass sich der Mitarbeiter nicht daran hält: Die Abgabe des Pakets beim Nachbarn erleichtert nicht immer nur den schnellen Zugang, sondern kann auch Probleme bringen. Schließlich sind Nachbarn oft gar nicht gut aufeinander zu sprechen oder gar verfeindet.

In solchen Fällen sehen die DHL-Geschäftsbedingungen diesen Weg vor: „Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.“ Dunja Kuhlmann, Pressesprecherin bei der Deutschen Post DHL, weist auf weitere Alternativen hin: „Der Empfänger kann über unser Portal www.paket.de einen Wunschort sowie einen Wunschempfänger festlegen, bei dem der Zusteller die Pakete hinterlegen soll, falls er oder sie nicht zu Hause ist.“

Der Wunschort sei vor allem für Kunden in ländlichen Gebieten eine Alternative: „Sie können einen sicheren Ort auf ihrem Grundstück benennen — beispielsweise einen Geräteschuppen, eine Garage oder eine uneinsehbare Terrasse. Wichtig ist nur, der Raum sollte immer trocken und für Dritte nicht einsehbar sein.“ Auch habe sich für Kunden, die viel unterwegs sind, die Nutzung der DHL Packstation bewährt. Kuhlmann: „Nach einer einmaligen, kostenfreien Registrierung stehen bundesweit rund 2500 Automaten zur Verfügung, die der Kunde nach Bedarf flexibel nutzen kann.“

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