Pflegeversicherung: Neue Leistungen für Demenzkranke

Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Hilfe für Menschen, die bisher durchs Raster fielen.

Düsseldorf. In Deutschland gibt es etwa 1,4 Millionen Demenzkranke, meist haben sie „Alzheimer“. Seit diesem Jahr gibt es aufgrund einer neuen Rechtslage für sie erstmals, oder bessere Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegestufe „0“: Hier werden diejenigen eingeordnet, die eine „eingeschränkte Alltagskompetenz“ haben. Sie haben nun erstmals Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von 120 Euro oder auf Leistungen durch einen ambulanten Dienst im Wert von 225 Euro pro Monat.

Neu ist zudem: Auch bei Pflegestufe „0“ kann die Pflegeversicherung jetzt eine Wohnungsanpassung — etwa den Einbau einer Sicherungstür bei Desorientierten — finanzieren. Dafür gibt es bis zu 2557 Euro Zuschuss.

Pflegestufe 1 oder 2: Viele Menschen, die bereits in Pflegestufe 1 oder 2 eingruppiert wurden, leiden nicht nur an körperlichen Gebrechen, sondern sind zunehmend auch geistig verwirrt. Auch für sie gibt es höhere Leistungen: Bei Pflegestufe 1 bekommen sie nun 305 Euro Pflegegeld zur freien Verfügung — 70 Euro mehr im Monat. Alternativ haben sie Anspruch auf monatliche Pflegeleistungen im Wert von 665 Euro (ohne Demenz: 450 Euro). „Für Pflegebedürftige, bei denen sich eine Demenz entwickelt, sollten daher umgehend die neuen Zusatzleistungen beantragt werden“, rät Markus Siegmann, Pflegeberater der Knappschaft in Lünen.

Zusatzleistungen für alle Dementen: Desorientierte, die mindestens in Pflegestufe „0“ eingruppiert sind, haben zusätzlich — wie bisher — Anspruch auf Betreuungsleistungen im Wert von 100 oder 200 Euro pro Monat. Damit können sie sich etwa eine stundenweise Betreuung in einer Tagespflege „kaufen“.

Mehr Flexibilität bei ambulanter Betreuung: Pflegebedürftige, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, haben nun mehr Freiraum bei der Auswahl ihrer Leistungen. Vor allem dürfen sie jetzt statt Pflege- auch Betreuungsleistungen wählen — etwa Begleitungen beim Spazierengehen.

Verbesserung für pflegende Angehörige: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Pflegevertretung für bis zu vier Wochen im Jahr. Dafür werden bis zu 1550 Euro übernommen. Darauf haben nun auch Angehörige von Personen mit Pflegestufe „0“ Anspruch. Ebenso neu: Die Hälfte des Pflegegeldes wird in dieser Zeit fortgezahlt.

Prüfkriterien: Vor allen Leistungen der Pflegeversicherung steht zunächst die Begutachtung. Dabei wird künftig immer mehr Wert darauf gelegt, ob Personen mit ihrem Alltag zurechtkommen. Bevor die Pflegekassen Zusatzleistungen für Altersverwirrte zahlen, prüft der Medizinische Dienst einen Kriterienkatalog. So wird etwa begutachtet, ob ein „ausgeprägt labiles“ oder „unkontrolliertes“ Verhalten vorliegt, durch das die Betroffenen sich selbst und andere gefährden. Wer etwa öfter vergisst, die Kochfelder seines Elektroherdes auszuschalten, oder über die Straße läuft, ohne auf den Verkehr zu achten, dürfte nur noch eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben.

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