„Sandy“ verursacht Flugausfälle

Reisende haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

Düsseldorf. Fällt ein Flug in die USA wegen des Hurrikans „Sandy“ aus, haben Betroffene keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Weil der Sturm als höhere Gewalt gilt, können Kunden die Fluggesellschaft nicht für eine Annullierung verantwortlich machen. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin.

Betroffene erhalten daher keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht in anderen Fällen bis zu 600 Euro als Entschädigung für einen Flugausfall vor.

Wegen des Hurrikans „Sandy“ müssen Passagiere derzeit damit rechnen, dass Flüge in die USA ausfallen. So wurden bereits Flüge in die USA annulliert. Wie eine Sprecherin der Lufthansa am Montag mitteilte, können die Maschinen nach New York noch bis Dienstag nicht starten.

Auch die Flüge von New York zurück nach Düsseldorf wurden gestrichen. Die Fluggesellschaft Air Berlin ist betroffen, sie strich in Düsseldorf jeweils drei Flüge von und nach New York.

Bei einer Annullierung wegen des Hurrikans können Urlauber auch für das verpasste Anschlussprogramm keinen Schadenersatz von der Airline fordern. Für ungenutzte Anschlussflüge, Zugreisen oder Hotelübernachtungen müssen Urlauber selbst aufkommen.

Allerdings haben Betroffene Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises. Alternativ können sie sich für einen kostenlosen Ersatzflug auf der gleichen Strecke entscheiden. Dabei müssen sie eventuell aber eine längere Wartezeit hinnehmen, bis der Flughafen am gebuchten Reiseziel wieder geöffnet ist.

Pauschalurlauber bekommen Geld vom Veranstalter zurück, wenn sich der Sturm erheblich auf eine gebuchte Rundreise auswirkt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn mehrere Stationen nicht wie geplant angefahren werden können.

Dann dürfen Urlauber den Reisepreis mindern, erklärt Degott. Fällt eine Pauschalreise komplett ins Wasser, weil der Zubringerflug annulliert wird, erhalten Betroffene den kompletten Reisepreis zurück.

Reisende können sich auf Internetseiten informieren:

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