Scheckbetrüger im Netz

Käufer aus dem Ausland prellen Vertragspartner mit üblen Methoden. Darauf sollten Nutzer achten.

Düsseldorf. Auf Wolfgang Mielke hatten es Betrüger aus England abgesehen. Bei Ebay Kleinanzeigen wollte der Velberter ein Hochbett für 400 Euro verkaufen. Schnell wurde man sich mit den potenziellen Käufern von der Insel einig: Der Scheck wird losgeschickt, das Bett soll wenige Wochen später abgeholt werden.

Doch statt über die vereinbarte Summe kam ein Scheck über 3.000 Euro bei Mielke an, den er zum Glück nicht eingelöst hat. Die Masche der Betrüger: Anders als deutsche Schecks können die aus dem Ausland teilweise bis zu einem Jahr nach Einlösung zurückgebucht werden. Mielke: „Die Betrüger wollten, dass ich zunächst den Scheck einlöse, damit ich ihnen dann die Differenz überweise. Einige Zeit später hätten sie zusätzlich die Gesamtsumme zurückbuchen lassen.“

Fast vier Fünftel aller Vergehen im Internet sind Betrugsdelikte, hat das Landeskriminalamt (LKA) NRW festgestellt. Unangefochtener Spitzenreiter ist mit rund 45 Prozent der Warenbetrug. Bei Privatverkäufen und -versteigerungen im Internet geht es nicht immer legal zu. Und mittlerweile kommen die Betrüger oft aus dem Ausland. Der geprellte Kunde oder Verkäufer bleibt dann meist auf seinem Schaden sitzen.

„Tricks mit gefälschten Schecks aus dem Ausland passieren immer wieder“, sagt LKA-Sprecher Frank Scheulen zum Fall Mielke.. Dennoch sollte man Geschäfte im Netz nicht gleich global verteufeln, meint Scheulen. „Eine gewisse Vorsicht, besonders bei Geschäften mit ausländischen Käufern, sollte man aber schon walten lassen.“ Stutzig werden sollte der Verkäufer zum Beispiel, wenn der Käufer ohne zu handeln gleich mit dem Preis einverstanden ist.

Der Verbraucherzentrale NRW ist der Nepp im Netz ebenfalls bekannt. Georg Tryba: „Probleme gibt es aber immer wieder.“ Und das nicht nur bei Ebay und Co., sondern auch bei den einschlägigen Versandhäusern. Sein Tipp: Wenn möglich, Ware nur gegen Rechnung bestellen. Bei Privatkäufen ist dies aber meist nicht möglich, dann empfiehlt die Verbraucherzentrale den Verkäufern, das Geld als Überweisung zu fordern, die kann nicht zurückgebucht werden.

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