Schwerbehindertenparkausweis: Ab 2011 wird er für alle EU-Länder vereinheitlicht

Alle Sonderparkausweise, die vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt worden sind, werden nach dem Jahreswechsel ungültig.

Düsseldorf. Das Verkehrszeichen mit der Nummer 1044-10 kennt jeder Autofahrer: ein Zusatzschild, das ein schwarzes Rollstuhlfahrer-Piktogramm auf weißem Hintergrund zeigt. Für die meisten Verkehrsteilnehmer bedeutet es eine Warnung: Achtung, Falschparker werden rigoros abgeschleppt. Gehbehinderten signalisiert es, problemlos parken zu können - und neben dem Auto noch genügend Platz zu haben, um einen Rollstuhl auszuladen.

Doch ab 2011 droht auch Inhabern von älteren Behindertenparkausweisen eine böse Überraschung: Auch ihr Auto könnte plötzlich am Abschlepphaken hängen, warnt Norbert Müller-Fehling vom Bundesverband körper- und mehrfachbehinderter Menschen (bvkm) in Düsseldorf.Alle Sonderparkausweise, die vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt worden sind, werden nach dem Jahreswechsel ungültig, erklärt Müller-Fehling.

Denn ab Januar 2011 gilt ausschließlich der für alle EU-Länder einheitliche, blaue Schwerbehindertenparkausweis. Um die ablaufenden Ausweise gegen neue Papiere umzutauschen, müssen sich die Inhaber an die jeweils für sie zuständige Kommune wenden.

In der Regel sind sie dort beim Ordnungsamt oder der Straßenverkehrsstelle an der richtigen Adresse.Die Sachbearbeiter benötigen für den kostenlosen Umtausch einen Schwerbehindertenausweis, ein Passbild, einen gültigen Personalausweis und den alten Parkausweis.

Um nicht zwischenzeitlich ohne Parkberechtigung dazustehen, raten Behindertenverbände in Deutschland dazu, rechtzeitig vor Jahresende den Antrag zu stellen.Für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Ausweisvermerk: "aG") oder Blinde (Vermerk: "BL"), die sich regelmäßig fahren lassen, wird der EU-einheitliche Parkausweis von den Kommunen in der Regel sofort ausgestellt. Bei Gehbehinderungen ohne Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis müssen die Angaben häufig erst durch die Versorgungsämter geprüft werden, bevor es den blauen Ausweis gibt.

Der bvkm weist darauf hin, dass dadurch mehrere Behördengänge erforderlich sein können.Der neue Parkausweis bringt den Inhabern vor allem bei Auslandsreisen Vorteile. Das EU-weit gültige Dokument ermöglicht es Behinderten, die in Deutschland Anspruch auf einen gekennzeichneten Parkplatz haben, auch in jedem anderen Land der Europäischen Union Behindertenparkplätze zu nutzen.Wer den blauen EU-Ausweis gut sichtbar hinter die Frontscheibe legt, der darf in Verbindung mit einer Parkscheibe auch bis zu drei Stunden lang im eingeschränkten Halteverbot stehen.

Außerdem ist es damit gestattet, für 24 Stunden in Lieferbereichen von Fußgängerzonen oder auf Anwohnerplätzen zu parken - allerdings nur unter einer Bedingung: Es darf keine anderen Abstellmöglichkeiten in zumutbarer Nähe geben.Das europäische Gemeinschaftsmodell für den einheitlichen Parkausweises wurde bereits 1998 eingeführt, erläutert Carsten Lietz, Sprecher der EU-Kommission in Berlin. Ziel sei es in erster Linie gewesen, dass sich Behinderte unkomplizierter im Ausland bewegen können.Einige nationale oder auch regionale Besonderheiten bleiben neben dem blauen Einheitsausweis dennoch erhalten.

Nur in Deutschland gilt zum Beispiel die orange Parkberechtigung. Diesen Ausweis erhalten Menschen, die nur eingeschränkt gehbehindert sind oder andere Behinderungen beziehungsweise chronische Krankheiten haben. Dazu zählen unter anderem Menschen mit Herzfehlern, Morbus Crohn oder Doppelstoma, sagt der Rechtsexperte Rainer Strauch beim Sozialverband VdK in Bayern. Der orange Ausweis erlaubt zwar wie der blaue EU-Parkausweis die Nutzung von Stellplätzen im eingeschränkten Halteverbot oder in Lieferbereichen von Fußgängerzonen. Allerdings darf das Auto damit nicht auf Behindertenparkplätzen abgestellt werden, die mit dem Verkehrszeichen 1044-10 ausgewiesen sind.

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