Sicherheit: Abenteuer Personalausweis

Die neue Karte der Deutschen gibt es mit vielen digitalen Zusatzfunktionen. Die Frage ist: Wem nutzt das?

Berlin. Glaubt man Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), ist der neue, Scheckkarten-große Personalausweis "die sicherste elektronische Identitätskarte, die es auf dem Markt gibt".

So sei es mit den ab 1. November geltenden neuen Ausweisen problemlos möglich, sich im Internet rechtsverbindlich zu identifizieren, sagte de Maizière am Donnerstag in Berlin.

Der neue "Perso", der mit 28,80 Euro übrigens mehr als dreimal so teuer ist wie bisher, hat als Kernstück einen lesbaren Datenchip. Der bietet mehrere freiwillige Zusatzangebote.

So kann man freiwillig zwei Fingerabdrücke elektronisch abspeichern lassen und auch weitere biometrische Daten. Ebenso freiwillig gibt es die eID-Funktion (eID = electronic Identity), auch Online-Ausweisfunktion genannt, mit der man sich im Internet ausweisen kann.

Ebenso gibt es die Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur). Damit kann man online Verträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären.

Aber: Um die Zusatzfunktionen tatsächlich nutzen zu können, ist ein Lesegerät notwendig, das Ausweishaber aus eigener Tasche bezahlen müssen - ebenso wie für die Dienste der privaten Anbieter, die diese Zusatzangebote verwalten.

Welche Dienste man nutzen will, kann man in der Passstelle seines Einwohnermeldeamtes angeben - und muss sich dann darauf verlassen, dass alles fehlerfrei in den Chip einprogrammiert wird. Denn bei Ausgabe des Dokuments ist eine Einsicht zum Vergleich der gespeicherten digitalen Fotos und Fingerabdrücke nicht vorgesehen.

Bundesdatenschützer Peter Schar sagte dazu Donnerstag: "Da die Speicherung der Fingerabdrücke und die Nutzung der elektronischen Identifizierungsfunktion freiwillig sind, sollte sich jeder Bürger genau überlegen, ob er davon Gebrauch macht."

Nicht wenigen Skeptikern sind dies zu viele Einträge. Sie weisen in Internet-Foren darauf hin, dass der Chip rechtlich und faktisch gar nicht Bestandteil des Ausweises ist und der neue Personalausweis auch dann gültig bleibt, wenn der Chip kaputt ist - beispielsweise, weil er zufällig für einige Sekunden in der heimischen Mikrowelle gegrillt wurde...

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