Urheberrecht: Was Kino.to-Nutzern droht

Staatsanwaltschaft nimmt Kunden ins Visier.

Düsseldorf. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden löst unter ehemaligen Nutzern der illegalen und seit Monaten geschlossenen Filmportale „kino.to“ und „kinox.to“ Unruhe aus. Fahnder sollen Zahlungsdaten sogenannter Premiumnutzer des Streamingdienstes beschlagnahmt haben. Jetzt könnten Strafverfahren gegen diese Kunden eingeleitet werden, die sich bei den Portalen angemeldet und Geld für einen bevorzugten Zugang bezahlt haben.

Aus verschiedenen Quellen ist sogar von möglichen Hausdurchsuchungen zu hören. Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter glaubt jedoch nicht, dass sich die Ermittler „auf dieses Glatteis“ begeben. Er sagt: „Es ist noch keineswegs ausgemacht, dass sich auch die Nutzer von ,kino.to’ strafbar gemacht haben.“ Es sei nach wie vor höchst umstritten, ob es sich bei dem bloßen Anschauen eines illegalen Streams, etwa eines aktuellen Kinofilms, um einen Download handelt. Nach dem Gesetz ist nur das Herunterladen aus illegalen Quellen strafbar, das Abspielen von Streams ist nicht geregelt. Zwar hat das Amtsgericht Leipzig bereits in einem Urteil diese Art des Filmeguckens als Download bezeichnet, doch Vetter glaubt, dass sich das in höchstrichterlicher Instanz noch ändern wird. Dann wären auch die Hausdurchsuchungen umsonst.

Angenommen, es käme dennoch zu Strafverfahren — Jurist Udo Vetter ist sich sicher, dass diese bei normalen Nutzern ohne Vorstrafen eingestellt werden würden. Es gehe im Fall „kino.to“ ja nicht um eine Vervielfältigung, sondern lediglich um das Ansehen urheberrechtlich geschützen Materials. „Ich würde das mit dem Diebstahl eines Deorollers im Drogeriemarkt vergleichen. Da wird beim ersten Mal auch einfach eingestellt“, erklärt Vetter.

Möglich sei aber, dass die kino.to-Nutzerdaten auch an die Rechteinhaber der raubkopierten Filme weitergegeben werden. Kostspielige Abmahnungen gegen Privatpersonen, die lediglich heruntergeladen und nicht gleichzeitig illegale Daten hochgeladen haben, wären allerdings neu. Doch Matthias Hechler, Anwalt für Urheberrecht, sagt: „Ausgeschlossen ist nichts.“

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