Urlaub: Was ist, wenn man sein Flugzeug verpasst hat?

Passagiere bekommen nicht immer einen kostenlosen Ersatzflug.

Düsseldorf. Manchmal enden Urlaube schon bevor sie beginnen. Die Bahn verspätet sich, auf der Autobahn herrscht Stau oder der Nachbar hat die Garage zugeparkt - es gibt viele Gründe zu spät an den Flughafen zu kommen, das Ergebnis bleibt dasselbe: Das Flugzeug ist weg und die verhinderten Passagiere müssen ein neues Ticket kaufen. Egal wer die Verspätung verschuldet hat, die Reisenden können nach gängiger Rechtsprechung nicht damit rechnen, das Geld zurückzubekommen. Liegt die Schuld der Verspätung bei der Bahn, kann diese dafür nicht haftbar gemacht werden (AG Frankfurt a.M.: 29 C 169/00). Auch der Verursacher eines Unfalls muss zusätzliche Reisekosten nicht erstatten. Das falle unter das "Allgemeine Lebensrisiko", ebenso wie ein Stau auf der Autobahn. Auch dann könne man beim Stauverursacher keinen Schadenersatz geltend machen (Landgericht Arnsberg: Az. 5 S 101/05).

Reisende sollten deshalb mögliche Verzögerungen bei der Anreise zum Flughafen stets einplanen. In Einzelfällen ist es vielleicht möglich, statt eines neuen Tickets nur eine Umbuchungsgebühr zu bezahlen. Solche Fälle sind aber sicherlich die Ausnahme.

Anders sieht es aus, wenn man aufgrund einer Flugzeugverspätung den Anschlussflug verpasst. "Die meisten Fluglinien haben untereinander Abkommen geschlossen. Wenn ein Passagier den Anschlussflug einer fremden Airline verpasst, werden die Fluglinien das untereinander klären und für eine Umbuchung sorgen", sagt Diane Daedelow von Air Berlin. "Die Passagiere sollten sich in einem solchen Fall deshalb als erstes an die Mitarbeiter vor Ort wenden." Bei Verspätungen von über fünf Stunden hat der Passagier neben anderen Alternativen wie Umbuchung auf andere Flüge oder Verkehrsmittel auch Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, wenn der Abflug durch die Verspätung sinnlos geworden ist.

Schwieriger ist die Situation, wenn ein Flughafen aufgrund höherer Gewalt - beispielsweise wegen eines Schneesturms oder einer Bombendrohung - geschlossen wird. Verpassen Passagiere dadurch ihre Anschlussflüge, sind weder Fluglinien noch Reiseveranstalter zu Ersatzleistungen verpflichtet. Große Fluglinien werden aber dennoch nach Möglichkeit umbuchen, bestätigt Boris Ogursky von der Deutschen Lufthansa.

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