Urteil: Minus bei Prepaid-Vertrag muss nicht bezahlt werden

Düsseldorf. Telefonanbieter dürfen die Konten von Prepaid-Verträgen nicht ins Minus rutschen lassen. Selbst wenn dies in ihren Geschäftsbedingungen steht, müssen Kunden ihr negatives Guthaben nicht ausgleichen.

Das haben jetzt die Landgerichte München und Frankfurt am Main entschieden, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.

Die in Düsseldorf ansässige Zentrale hatte gegen die Mobilfunkanbieter simply und discotel Musterprozesse geführt und vor beiden Landgerichten gewonnen. Ein Minus auf dem Konto "ist mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaid-Vertrages nicht zu vereinbaren", sagten die Münchner Richter. Kunden müssten "weder mit der Entstehung eines Negativsaldos noch mit der unverzüglich auszugleichenden Kostenlast" rechnen. Ein Minusbetrag auf dem Prepaid-Konto und eine derartige Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei eine unaangemessene Benachteiligung der Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. mst

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