Verkehrssünder können weiter Punkte abbauen

Schwarz-gelbe Koalition in Berlin beendet monatelangen Streit. FDP setzt sich bei Flensburg-Reform durch.

Berlin. Das ist eine gute Nachricht für alle Verkehrssünder: Sie können künftig weiterhin Punkte in Flensburg abbauen. Das haben Union und FDP nach langem Streit am Mittwoch mit Mehrheit im Verkehrsausschuss des Bundestages beschlossen.

Demnach soll die Möglichkeit, mit freiwilligen Seminaren die Zahl der Punkte zu reduzieren, nun doch in die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geplante Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei übernommen werden. Vorausgegangen war ein monatelanger Koalitionskrach, weil die Union und der Minister die Beibehaltung des „Punkterabatts“ vehement abgelehnt hatten.

Das neue System sieht vor, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn ein Verkehrsteilnehmer in Flensburg acht Punkte statt wie bisher 18 angehäuft hat. Nach einem nun beschlossenen, gemeinsamen Entschließungsantrag, der unserer Zeitung vorliegt, sollen Verkehrssünder mit vier oder fünf Punkten künftig durch eine freiwillige Seminarteilnahme zwei Punkte abbauen können.

Allerdings gibt es eine Einschränkung: Das soll nur einmal binnen fünf Jahren möglich sein. Der FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sprach am Mittwoch gegenüber unserer Zeitung von einem großen Erfolg der Liberalen. Er sagte: „Insbesondere für Berufskraftfahrer und Arbeitnehmer, die auf den Führerschein angewiesen sind, ist dies eine wichtige Verbesserung.“

Ramsauer wollte den „Punkterabatt“ eigentlich komplett abschaffen, um den Druck auf die Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Doch auch bei einer Anhörung im Bundestag hatten sich fast alle Experten für eine Beibehaltung ausgesprochen.

Nun ist er in dieser Frage an seiner eigenen Koalition gescheitert. Aus dem Verkehrsministerium hieß es am Mittwoch, man werde das weitere parlamentarische Verfahren abwarten. „Für uns ist wichtig, dass die Reform auf Kurs bleibt“, so ein Sprecher auf Nachfrage. Möglichst bald soll jetzt die zweite und dritte Lesung der Änderungen im Bundestag stattfinden, voraussichtlich Anfang Juni folgt die Befassung des Bundesrates. Dann werde sich zeigen, hieß es, ob noch weitere Nachverhandlungen nötig seien.

Künftig soll es im Punktesystem nur noch drei Kategorien geben: ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit „besonders“ beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug, und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug.

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