Verwirrung um die neue Gesundheitskarte

Muss das Foto biometrisch sein? Versicherte und Fotografen sind unsicher.

Düsseldorf. Viele Menschen bekommen zurzeit Post von ihrer Krankenkasse mit der Bitte, ein Foto für die neue Gesundheitskarte einzureichen. Der Grund: Bis zum Jahresende müssen die Kassen für zehn Prozent ihrer Kunden die neuen Karten ausgestellt haben, die erstmals digitale Informationen über bisherige Untersuchungsergebnisse enthalten.

Doch das dafür nötige Lichtbild sorgt offenbar bei Fotografen und ihren Kunden für Verwirrung. Muss es biometrisch sein? Oder reicht eine einfache Nahaufnahme vom Gesicht? „Jede Krankenkasse stellt andere Anforderungen an das Foto für die Gesundheitskarte. Das ist ziemlich undurchsichtig“, klagt etwa Gumusch Jasarov, Inhaber eines Fotogeschäfts in Krefeld.

„Das Prozedere ist recht unterschiedlich“, bestätigt Manfred Grünwald, Vorsitzender der Fotografen-Innung im Großraum Düsseldorf. Während etwa die AOK eigene Fotokabinen in ihren Geschäftsstellen aufgestellt hat, können Versicherte der Techniker Krankenkasse sogar selbst gemachte Bilder einreichen. Mehrere Kassen bieten an, dass die Bilder online hochgeladen werden. Und die Regelung? Tatsächlich kann das Foto für die Gesundheitskarte biometrisch sein. Es ist aber nicht vorgeschrieben, wie die Gematik GmbH auf Nachfrage unserer Zeitung betont. Die Firma wurde für die Einführung der Karte gegründet und hat auch die Details festgelegt. Sprecher Daniel Poe-schkens erklärt: „Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.“

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