Wann muss der Mieter renovieren?

Wenn das Mietverhältnis endet, müssen sich beide Parteien an festgelegte Regeln halten.

<strong>Düsseldorf. Wenn das Mietverhältnis endet, müssen Mieter und Vermieter einige Regeln einhalten. Das gilt sowohl bei der Kündigung, den Schönheitsreparaturen als auch bei der Wohnungsübergabe. "Die Grundlage jedes Mietverhältnisses ist der Mietvertrag", sagt Rechtsanwalt und Autor Dilip D. Maitra. Dieser muss - wenn er für länger als ein Jahr abgeschlossen worden ist - schriftlich aufgefasst und von allen Mietern und Vermietern unterschrieben werden. Zwar können selbst auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Mietverträge mündlich abgeschlossen werden. "Für einen schriftlichen Vertrag spricht aber die bessere Beweisbarkeit, falls es vor Gericht gehen sollte", sagt Maitra. Worauf man bei der Kündigung, den Schönheitsreparaturen und bei der Wohnungsübergabe achten muss, fassen wir im Folgenden zusammen.

Welche Frist gilt für das Kündigungsschreiben?

Normalerweise enden Mietverträge durch eine Kündigung. In seltenen Fällen kann das Mietverhältnis aber auch ohne Kündigung enden, wenn der Mietvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch ausläuft. Bei der normalen, sogenannten ordentlichen Kündigung müssen Mieter eine Frist von drei Monaten einhalten. Gekündigt werden kann eine Wohnung ordentlich nur zum Monatsende. Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit es zum übernächsten Monat wirksam wird. Dabei zählen auch Samstage zu den Werktagen. Ist beispielsweise ein Freitag der Erste, dann ist der darauffolgende Montag der dritte Werktag. Wer sein Kündigungsschreiben auf den letzten Drücker in den Briefkasten wirft, sollte bedenken, dass es frühestens am nächsten Tag den Vermieter erreicht. Das kann unter Umständen schon zu spät sein, wodurch sich der Auszug verschieben würde.

Vermieter haben eine längere Frist einzuhalten, die sich nach der Mietdauer richtet: In den ersten fünf Jahren sind es drei Monate, danach und bis zum achten Jahr sechs Monate und nach dem vollendeten achten Jahr neun Monate.

Einen Grund müssen Mieter bei einer normalen Kündigung nicht nennen. Anders verhält es sich dagegen, wenn der Vermieter seinem Mieter kündigen will. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, "brauchen Vermieter für eine Kündigung einen Grund wie zum Beispiel Eigenbedarf", so der Anwalt.

Dazu zählen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, das Lackieren der Heizungen inklusive der Rohre, der Innenfenster und Außentüren. Dübellöcher müssen lediglich verschlossen, nicht aber beseitigt werden. Und tapezieren muss der Mieter nur, wenn die Wände beim Einzug auch tapeziert übergeben wurden und die Tapete keinen Anstrich mehr annimmt.

Nein, die Reparaturenpflicht beschränkt sich - wenn nichts anderes vereinbart wurde - auf die Wohnung. "Balkone, der Keller und andere außerhalb der Wohnung liegende Räume fallen nicht unter die Pflicht", sagt Maitra.

In der Regel hat der Vermieter die Reparaturen auszuführen. Trotzdem werden sie häufig durch Formulierungen wie "die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" in den Verträgen auf diesen übertragen.

Es reicht nicht aus, dem Vermieter alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel in den Briefkasten zu werfen. Diese müssen ihm persönlich oder einem Bevollmächtigten übergeben werden. Außerdem müssen Mieter ihre Wohnung räumen, bauliche Veränderungen und grobe Verschmutzungen beseitigen und den vorher bestehenden Zustand wieder herstellen.

Gesetzlich heißt es, "nach Beendigung des Mietverhältnisses". Endet das Mietverhältnis am letzten Kalendertag, muss die Rückgabe am Ersten des darauffolgenden Monats erfolgen.

Wurden nur einzelne, kleinere und wertlose Gegenstände zurückgelassen, steht der Rückgabe nichts entgegen. Der Vermieter kann sogar in solchen Fällen Schadenersatz einfordern, die Rücknahme der Wohnung aber nicht verweigern. Das gleiche gilt für nicht durchgeführte Reparaturen. Befinden sich dort viele und sperrige Gegenstände, muss der Vermieter die Wohnung nicht zurücknehmen.

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