Gepäckverlust im Urlaub Was tun, wenn der Koffer weg ist?

Wenn Taschen im separaten Laderaum befördert werden, müssen Anbieter von Bus- und Flugreisen im Schadensfall haften.

Gepäckverlust im Urlaub: Was tun, wenn der Koffer weg ist?
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Düsseldorf. Der Transport von Taschen und Koffern gehört wohl zu den anstrengendsten Teilen einer Reise — egal ob mit Bus, Bahn oder Flugzeug. Wenn das Gepäck dann endlich im Laderaum, das Handgepäck zwischen den Füßen und die Jacke im Gepäckfach verstaut ist, kann der Urlaub beginnen. Doch was passiert, wenn der Koffer das Reiseziel nicht erreicht?

Bei Fernbusunternehmen müssen Reisende größere Taschen, meist mit einer Maximalgröße von 70 x 50 x 27 cm, im Laderaum verstauen. Während Fahrgäste für das Handgepäck selbst verantwortlich sind, haften die Unternehmen bei Verlust oder Beschädigung der Gepäckstücke im Laderaum.

Ein Gepäckstück ist meist im Ticketpreis inbegriffen. Mein Fernbus/Flixbus bittet Fahrgäste, „Reisegepäck deutlich sichtbar mit Namen und Anschrift zu versehen und Wertsachen im Handgepäck mitzuführen“. Berlin Linienbus empfiehlt Passagieren, den Inhalt so zu sichern, dass dieser „durch das Stapeln mehrerer Gepäckstücke übereinander nicht beschädigt werden kann.“ Fahrer und Stationspersonal helfen beim Einladen.

Bei einer Fahrt mit dem Postbus oder Berlin Linienbus erhalten Fahrgäste einen Gepäckabschnitt, der Koffern und Taschen zuzuordnen ist. „Unsere Fahrer laden die Koffer persönlich ein und aus und vergleichen die Nachweise. Diebstahl wird so quasi ausgeschlossen“, erklärt Post-Sprecher Achim Gahr. Wichtig ist, Verlust oder Schäden direkt dem Fahrer zu melden.

Eine EU-Verordnung definiert die Ansprüche der Fahrgäste bei Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken infolge von Unfällen mit dem Bus. Dabei bemisst sich die Höhe der Entschädigung zwar nach den deutschen Vorschriften, sie muss jedoch mindestens 1200 Euro betragen.

Bei Bahnreisen haben Fahrgäste ihr Gepäck in der Regel immer im Auge. Wenn der Koffer beschädigt wird, haftet die Bahn nur, wenn sie den Schaden direkt verschuldet. Anders sieht es aus, wenn man den Gepäckservice in Anspruch nimmt, also das Gepäck über die Bahn verschickt. Wenn der Koffer zu spät kommt oder verlorengeht, zahlt die Bahn eine Entschädigung von maximal 1350 Euro pro Gepäckstück.

Wenn der Koffer nach einem Flug nicht auf dem Gepäckband liegt, sollten Reisende am „Lost-and-Found“-Schalter direkt eine Suchanzeige aufgeben. Der Verlust muss außerdem innerhalb von 21 Tagen und eine Beschädigung innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden — sonst entfällt der Anspruch auf Schadensersatz.

Wer ohne Gepäck am Urlaubsort landet, kann sich auf Kosten der Fluggesellschaft eine Ersatzausstattung kaufen. Reisende sollten jedoch nur das kaufen, was sie auch benötigen. Wie viel erstattet wird, variiert.

Kommt der Koffer nur zu spät oder beschädigt, stehen dem Fluggast maximal 1300 Euro Entschädigung zu. Wenn nur der Flug gebucht wurde, haftet die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Veranstalter. So können Urlauber zum Beispiel einen Teil des Reisepreises zurückfordern.

Um einem Verlust vorzubeugen, sollte man früh genug einchecken, Sicherheitsregeln beachten und Gepäckanhänger überprüfen. Auffällige Koffermodelle erleichtern die Suche.

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