Wenn Stromkunden auf einmal zwei Lieferanten haben

Stadtwerke Wuppertal kündigen Billigstromanbietern. Verbraucher sitzen zwischen den Stühlen.

Wuppertal. Einigen Hundert Stromkunden in Wuppertal ist ein überraschendes Schreiben zugegangen. Da wird ihnen von den Stadtwerken mitgeteilt, dass diese den Vertrag mit dem Stromlieferanten des Kunden fristlos gekündigt haben. Mit anderen Worten: Der Strom kommt nicht mehr von den bisherigen Lieferanten, den Flexstrom-Tochterunternehmen Löwenzahn Energie und Optimal Grün, denen die Stadtwerke wegen „nicht immer rechtzeitiger Zahlungen“ gekündigt haben. Sondern von den Stadtwerken selbst.

Von Flexstrom hingegen gibt es eine ganz andere Information: „Wir beliefern unsere Kunden weiter“, sagt Sprecherin Sabrina Völkel. „Eine rechtlich korrekte Kündigung liegt nicht vor, diese wäre auch unbegründet. Die Saldi der Unternehmen Löwenzahn Energie und OptimalGrün gegenüber dem Netzbetreiber in Wuppertal sind nicht nur ausgeglichen, sondern weisen teilweise sogar ein fünfstelliges Guthaben zu unseren Gunsten aus.“

Man werde ein Missbrauchsverfahren gegen den Netzbetreiber in Wuppertal anstrengen. Dessen Verhalten sei „ein willkürlicher Verstoß gegen die Marktliberalisierung“. Die Kunden fordert man auf, „nichts zu tun, was als Zustimmung zu einem Vertrag mit den Stadtwerken gewertet werden könnte“. Zahlungsaufforderungen solle man zurückweisen.

Nun kann der Stromkunde anhand der Helligkeit der Lampe oder der Wärme des Backofens nicht feststellen, wer ihm den Strom liefert. Zwar ist er weiter am Netz, sieht sich aber auf einmal mit zwei Gläubigern konfrontiert, die ihn auf Zahlung des Stroms in Anspruch nehmen.

Jürgen Schröder, Energie- und Rechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, rät, der Stromkunde solle seinen bisherigen Lieferanten anschreiben und auffordern: „Teilen Sie mir bitte mit, ob Sie mich noch beliefern.“ Für die Antwort solle man eine Frist von maximal zehn Tagen setzen und sich je nach Fallkonstellation eine Kündigung sowie Schadensersatzansprüche vorbehalten.

Hintergrund: Nur weil die Stadtwerke ihren Vertrag mit den Flexstrom-Töchtern gekündigt haben, ist damit nicht etwa automatisch der Vertrag des Kunden mit seinem Lieferanten beendet. Im Zweifel sollte man Rechtsrat einholen. Auch die Verbraucherzentrale ist Anlaufadresse.

Zum Problem kann die Sache vor allem für Kunden werden, die in Vorauskasse gegangen sind. „Wir raten generell von Tarifen mit Vorauskasse oder Kaution ab“, sagt Schröder. Damit hatten Kunden etwa im Fall von Teldafax schlechte Erfahrungen gemacht. Sie mussten ihre an den 2011 insolvent gewordenen Stromanbieter geleisteten Vorauszahlungen in den Wind schreiben.

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