Wer haftet bei Schlagloch-Schäden?

Autofahrer muss Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen.

Wer haftet bei Schlagloch-Schäden?
Foto: dpa

Dresden/Düsseldorf. Schlaglöcher sind für Autofahrer eine üble Sache — vor allem, weil Halter meist auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben, die durch ein Schlagloch am Auto entstehen. „Es ist sehr schwer, den Baulastträger in Anspruch zu nehmen“, sagte Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden. Als Baulastträger werden der Bund, die Gemeinden und die Landkreise bezeichnet, die für den Unterhalt von Straßen verantwortlich sind. „Im Regelfall wird eine Mithaftung des Autofahrers aufgrund eines Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot angenommen.“

Im Klartext: Der Autofahrer darf nur so schnell fahren, dass er jederzeit vor einem Schlagloch anhalten kann. Sonst ist er selbst schuld, wenn es zu Schäden am Fahrzeug kommt. Ansprüche kann der Autofahrer nur geltend machen, wenn es ihm gelingt nachzuweisen, dass der Baulastträger die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, fügte Janeczek hinzu. Dieser kommen die Behörden nach, indem sie den Zustand der Straßen regelmäßig überprüfen.

Bei einem Schlagloch innerorts, wo es nach Auskunft des Fachanwalts die meisten Schlaglöcher gibt, können Autofahrer zum Beispiel bei Anwohnern klingeln und nachfragen. „Wenn er so erfährt, dass das Schlagloch dort schon länger existiert, hat er ganz gute Karten.“

Anders liegt der Fall, wenn Autofahrer in Schlaglöcher geraten, mit denen sie partout nicht rechnen konnten. Das kann zum Beispiel auf neuen Straßen der Fall sein. Fast nur in solchen Extremfällen könnten Autofahrer den Baulastträger zu 100 Prozent haftbar machen, sagte Janeczek.

Doch sind die Schäden meist nur schwer den Behörden anzulasten. „Das Gegenargument lautet oft, dass der Autofahrer so fahren muss, dass er bei einer Gefahr sofort anhalten kann“, sagt Maximilian Maurer vom ADAC. Meist griffen die Kommunen zu einem billigen Trick: „Da wird ein 10 km/h-Schild aufgestellt, wo doch jeder weiß, dass kein Autofahrer so langsam fährt. Schon ist die Gemeinde aus dem Schneider.“

Nach Ansicht der Experten müssten jährlich rund zwei Euro pro Quadratmeter in Landes- und Gemeindestraßen investiert werden, vielerorts werde jedoch nur ein Bruchteil dieser Summe ausgegeben. Die Schlaglochpisten kommen für die Pkw-Fahrer teuer. Während eines Autolebens kommen nach ADAC-Berechnungen rund 2000 Euro etwa für defekte Stoßdämpfer, Felgen, Radlager oder Spurstangen zusammen.

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