Winter: Wer muss Schnee schippen?

Hausbesitzer sind für Räumung der Gehwege zuständig – und zwar zwischen 7 und 21 Uhr.

Düsseldorf. Der Wintereinbruch trifft nicht nur Pendler und Berufstätige. Auch für Hausbesitzer und Mieter bedeutet die weiße Pracht viel Arbeit. Worauf Sie alles achten müssen, lesen Sie hier:

Jede Stadt legt in der Straßenreinigungssatzung fest, wie der Winterdienst geregelt ist. Grundsätzlich ist die Stadt für die Räumung der Gehweg zuständig. Sie gibt diese Pflicht aber immer an die jeweiligen Hauseigentümer ab. Diese wiederum können diese Pflicht auf ihre Mieter übertragen.

Jedoch muss dies beispielsweise durch den Mietvertrag geregelt sein. Trotzdem ist der Hauseigentümer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Mieter seine Aufgaben pflichtgemäß erfüllt hat.

Vor städtischen Gebäuden ist die Stadt selbst zuständig. "In Wuppertal kümmert sich das Gebäudemanagement oder ein beauftragtes Unternehmen um die Reinigung", sagt Pressesprecherin Martina Eckermann.

Bei Beschwerden solle man sich deshalb an die Stadt wenden. Man habe die gleichen Pflichten wie Hauseigentümer. Auch in Düsseldorf ist das Amt für Gebäudemanagement zuständig.

"Entweder räumen unsere Hausmeister oder engagierte Firmen die Gehwege", erklärt Doreen Kerler, Leiterin des Amtes für Gebäudemanagement der Stadt Düsseldorf.

Die Winterpflichten beginnen im Regelfall morgens um 7 Uhr und enden abends um etwa 21 Uhr. Die genaue Zeit legt jeweils die Gemeindeordnung fest.

"Außerhalb der üblichen Verkehrszeiten besteht keine Streupflicht. Geht jemand also um 6 Uhr zur Arbeit, hat er im Falle eines Unfalls kein Anspruchsrecht", sagt Alexander Wiech, Sprecher von Haus und Grund.

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