Aschewolke: Diese Rechte gelten bei Flug-Ausfall

Düsseldorf (dpa/tmn) - Durch die Aschewolke aus Island sind Flüge ausgefallen. Passagiere können dann gewisse Rechte geltend machen. Das betrifft unter anderem die Ticketkosten, Unterkünfte und Verpflegung.

Ticketkosten: Hat ein Kunde einen Flug gebucht, der nun wegen der Aschewolke aus Island ausfällt, muss die Fluggesellschaft die Kosten für das Ticket zurückerstatten. Oder sie bietet eine Alternative für die Beförderung an. Der Kunde habe die Wahl zwischen beiden Möglichkeiten, sagte Beate Wagner, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

„Ersatzbeförderung“: Als „Ersatzbeförderung“ gilt üblicherweise ein späterer Flug. Ob ein Bahnticket gleichwertig ist, sei reiserechtlich noch umstritten, sagte Wagner dem dpa-Themendienst. „Das ist allerdings eine Frage, die sich meist aus praktischen Gründen beantwortet.“ Schließlich wolle der Reisende möglichst schnell an sein Ziel kommen.

Voucher: Einige Fluggesellschaften haben bereits eine Kooperation mit der Deutschen Bahn vereinbart: Fallen Flüge aus oder werden Anschlussflüge verpasst, können sich die Kunden für ihre Flugtickets „Voucher“ für eine Bahnfahrt auf der Strecke ausstellen lassen.

Unterkunft und Verpflegung: Fluggäste, die auf den tatsächlichen Abflug mehrere Stunden warten müssen, haben außerdem Ansprüche nach der „Europäischen Fluggästeverordnung“ 261/2004: So muss die Fluggesellschaft ihnen zwei Telefongespräche, Faxe oder E-Mails ermöglichen. Und sie ist verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass die Fluggäste zumindest etwas zu essen und zu trinken bekommen. Verzögert sich der Abflug deutlich, müsse sie sich auch um eine Übernachtungsmöglichkeit bemühen, sagte Wagner. „Und das heißt ein Hotelzimmer, nicht ein Feldbett in der Abflughalle.“

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