Costa Concordia: Schadenersatz für Gepäck einfordern

Kempten (dpa/tmn) - Auch wenn sie nach dem Unglück des Ozeanriesen vermutlich anderes im Kopf haben: Geretteten Passagieren der havarierten „Costa Concordia“ steht Schadenersatz für ihr verlorenes Gepäck zu.

Hierbei gilt nach den am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen neuen EU-Passagierrechten eine Höchstgrenze von etwa 2400 Euro pro Person für den Verlust von Gepäck und Kleidung, erläutert der Reiserechtler Prof. Ernst Führich. Für Wertsachen wie Schmuck werden bis zu rund 3500 Euro erstattet. Dafür müssen diese aber im Safe der Schiffsrezeption verwahrt worden sein - und nicht bloß im Zimmersafe.

Betroffene Passagiere sollten eine Liste mit den verlorenen Gegenständen erstellen und diese einreichen, rät Führich. Idealerweise legen sie Quittungen dazu, um den Wert der Dinge zu belegen. Generell sei für Reklamationen von Gepäckschäden nach dem Seerecht eine Frist von 15 Tagen vorgesehen, Costa gebe in seinen Geschäftsbedingungen dafür eine Monatsfrist an. Adressat der Ansprüche sei Costa Deutschland in Hamburg, Reisebüros träten lediglich als Vermittler der Reise auf.

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