Deutsche von „Dreamliner“-Ausfall kaum betroffen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Traumflieger sollte der „Dreamliner“ sein. Öllecks, Risse im Fenster und schmorende Batterien klingen allerdings eher nach Alptraum. Die Flieger dürfen erst mal nicht mehr in die Luft.

Deutsche Passagiere betrifft das aber kaum.

Aus der Traum vom Flug mit der „Dreamliner“: Passagiere, die einen Flug mit Boeings modernstem Jet gebucht hatten, müssen erst mal mit einer anderen Maschine vorlieb nehmen. Als Reaktion auf eine Pannenserie sprachen mehrere Luftfahrtbehörden ein Flugverbot für den „Traumflieger“ aus. Ansonsten betrifft der Ausfall der Boeing 787 Passagiere aus Deutschland kaum.

Die japanische All Nippon Airways muss zwar 24 Flüge am Freitag (18. Januar) streichen - allerdings alle innerhalb Japans. Mit dem „Dreamliner“ war nur eine Europa-Verbindung täglich geplant, und zwar von Frankfurt am Main nach Tokio. Die Strecke übernehme jetzt eine andere Maschine, sagte ein Sprecher. An der Abflugzeit oder dem bereits ausgedruckten Ticket ändere sich nichts. „Die Passagiere müssen sich nur damit abfinden, dass sie nicht mit der allerneuesten Businessausstattung fliegen.“

Japan Airlines, die US-Fluggesellschaft United Airlines und die chilenische Airline Lan setzen nach Angaben der Sprecher keine „Dreamliner“ auf Strecken von und nach Europa ein. Die polnische Fluglinie Lot fliegt die Strecken Warschau-Chicago und Warschau-Peking mit dem Pannenflieger. Auf der Strecke in die USA setzt das Unternehmen einem Sprecher zufolge eine andere Maschine ein, wobei sich die Flugzeit nicht ändert. Passagiere nach China würden auf andere Flüge umgebucht.

Air India nutzt den Flieger auf den Strecken Neu Delhi-Frankfurt und Neu Delhi-Paris. Die Verbindungen werden für die Zeit des Flugverbots mit anderen Maschinen geflogen. Die Strecke Neu Delhi-Frankfurt fliege das Unternehmen am Freitag nicht direkt, sondern mit einem Zwischenstopp in Paris, sagte eine Sprecherin. Möglicherweise würden auch Passagiere umgebucht.

Ethiopian Airlines setzt statt der Boeing 787 für die Strecke zwischen Frankfurt und Addis Abeba eine andere Boeing ein. Ob es deshalb zu Verzögerungen kommt, sei noch unklar, sagte eine Sprecherin.

Sollten Passagiere wegen des „Dreamliner“-Ausfalls deutlich später als geplant an ihr Ziel kommen, steht Betroffenen keine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht generell zwar eine Ausgleichszahlung für Verspätungen von mehr als drei Stunden vor. In diesem Fall greift die Regel aber nicht, weil die Airlines nicht Schuld an der Misere sind. Darauf weist die Reiserechtlerin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Komme es wegen des „Dreamliner“-Ausfalls zu Verspätungen von mehr als zwei Stunden, müsse sich die Airline um die Betreuung der Wartenden kümmern. Sie bekommen Getränke, Essensgutscheine und im Notfall ein Hotelzimmer.

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