Flugzeiten in Reiseunterlagen genau prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Urlauber sollten ihre Flugzeiten kurz vor der Abreise stets genau prüfen. Denn die bei der Buchung angegeben Daten seien nur vorläufig und änderten sich häufig noch kurzfristig, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin.

„Die tatsächlichen Zeiten erfahren Pauschalurlauber erst kurz vor der Reise aus den Reiseunterlagen“, erklärt Kerstin Hoppe, Reiserechtlerin des VZBV. Wer seinen Flug direkt bei der Airline gebucht hat, sollte auf der Webseite des Flughafens prüfen, ob die Abflugzeit noch stimmt.

Entstehen einem Urlauber durch die Änderung der Flugzeit Zusatzkosten, kann er diese nach Ansicht von Hoppe oft als Schadenersatz vom Veranstalter oder der Fluggesellschaft zurückfordern. Wenn sich zum Beispiel der Flug vom Nachmittag in die frühen Morgenstunden verschiebt, müsse der Urlauber häufig viel Geld für ein Taxi bezahlen, weil kein öffentliches Verkehrsmittel zu dieser Stunde fährt.

Ein Rücktrittsrecht haben Reisende laut Hoppe dagegen nur in Ausnahmefällen. Denn Veranstalter und Airlines dürften in begrenztem Rahmen die Flugzeiten ändern. Nur wenn ein Flug durch die Änderung für einen Reisenden komplett wertlos geworden ist, könne er eventuell vom Vertrag zurücktreten.

Wer dringend zur ursprünglich geplanten Zeit fliegen muss, sollte bei der Fluggesellschaft oder dem Veranstalter anrufen. Manchmal sei es möglich, einen Flug zur gewünschten Zeit zu bekommen - nach Erfahrung der Verbraucherschützer allerdings nur gegen einen Aufpreis.

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