Was Codesharing von Airlines für Passagiere bedeutet

Berlin (dpa/tmn) - Codesharing heißt das Prinzip, das Kunden mehrerer Airlines in einem Flugzeug zusammenbringt und heute vor allem auf der Langstrecke der Normalfall ist.

Was Codesharing von Airlines für Passagiere bedeutet
Foto: dpa

Die wichtigsten Fragen dazu:

Wie funktioniert Codesharing?

Zwei oder mehr Airlines teilen sich einen Flug: Der Operating Carrier führt ihn mit seiner Maschine und Crew tatsächlich aus, die Marketing Carrier verkaufen einen Teil der Plätze an Bord unter ihrem Namen.

Wir erkenne ich einen Codesharing-Flug?

Auf allen Tickets oder Buchungsbestätigungen muss angegeben sein, welche Airline den Flug tatsächlich ausführt. Bei internationalen Verbindungen heißt es dann: „Operated by...“. Das sei heute durch EU-Vorschriften geregelt, erklärt Sabine Rasch. „Früher war Codesharing oft nicht transparent“, sagt die Rostockerin, die das „Lehrbuch des Linienflugverkehrs“ verfasst hat.

Welchen Service kann ich erwarten?

„Der Gast hat immer nur den Anspruch auf den Service der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt“, erklärt Rasch. Im Idealfall sollte dieser nicht allzu stark vom Standard des Partners abweichen. „Aber es gibt hierzu keine eindeutigen, verpflichtenden Vorschriften“, sagt Rasch. „Und ich kann nicht sagen: Bei der Lufthansa hätte ich aber warmes Essen statt Sandwiches bekommen.“

Welche Vorteile bietet mir Codesharing?

Reisende haben durch Codesharing Zugang zu einem deutlich erweiterten Streckennetz. Die Flugverbindungen seien meist aufeinander abgestimmt, erklärt Rasch. Das heißt, dass Passagiere beim Umsteigen nicht allzu lange am Flughafen warten müssen. Außerdem wird das Gepäck bis zum Zielort durchgecheckt, muss also nicht beim Umsteigen erneut aufgegeben werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Partner-Airlines gegenseitig ihre Vielfliegerprogramme anerkennen.

Welche Nachteile und Gefahren gibt es?

Passagiere müssen nicht befürchten, bei Codesharing-Flügen in schrottreifen Maschinen um ihr Leben zu fürchten. Laut dem LBA dürfen Fluggesellschaften aus EU-Ländern nur mir Airlines kooperieren, die die Sicherheitstests der Internationalen Flugtransport-Vereinigung (Iata) bestanden haben. Codesharing mit einer Airline, die auf der schwarzen Liste der EU steht, ist also unmöglich.

Gegenüber welcher Airline habe ich bei Verspätungen oder Ausfällen Ansprüche?

Landet das Flugzeug mehr als drei Stunden zu spät am Zielort, wird es für die ausführende Airline teuer. Wenn nicht höhere Gewalt wie ein Streik Grund für die Verspätung war, haben Reisende aus EU-Ländern in diesem Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. „Laut der Fluggastrechte-Verordnung haftet grundsätzlich immer die Airline, die tatsächlich geflogen ist“, erklärt Ernst Führich, Professor für Reiserecht in Kempten. Das gilt aber nur, wenn der Gesamtflug innerhalb der EU gestartet ist.

Anders ist die rechtliche Lage, wenn man von einem Land außerhalb der EU nach Hause fliegt. Dann haben die Passagiere nur ein Recht auf Ausgleichszahlungen, wenn sie mit einer Airline mit Sitz in der EU und entsprechender Betriebsgenehmigung fliegen. Eindeutiger ist die Lage beim Stornieren oder Umbuchen. „Hier ist immer die Airline zuständig, bei der man gebucht hat“, erläutert Führich. „Denn mit ihr hat man den Luftbeförderungsvertrag geschlossen.“

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