Bahn-Streik: Betroffene können sich Tickets erstatten lassen

Hannover (dpa/tmn) - Bei der Bahn wird am Abend gestreikt. Betroffene Fahrgäste können sich die Tickets kostenlos erstatten lassen. Oder sie steigen auf den nächsten Zug um.

Bahn-Streik: Betroffene können sich Tickets erstatten lassen
Foto: dpa

Vom Bahn-Streik betroffene Fahrgäste können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das teilte die Deutsche Bahn mit. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat für Montagabend (1. September) von 18.00 bis 21.00 Uhr bundesweit einen ersten Warnstreik angekündigt. Er soll vor allem den Güterverkehr treffen, der abends anläuft. Aber auch im Personenverkehr ist mit Zugausfällen zu rechnen. Alternativ können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen, hieß es vonseiten der Bahn. Bei zuggebundenen Angeboten, wie den Sparpreis-Tickets, werde dann auch die Zugbindung aufgehoben.

Auch von den gesetzlichen Regelungen können Betroffene Gebrauch machen. Demnach bekommen sie einen Teil ihres Fahrpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Bahn könne in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen, erläutert Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover. Daher haben Reisende bei einer erheblichen Verspätung Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Ticketpreises. So bekommen sie ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.

Im September 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen (Rechtssache C-509/11).

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