Kündigungsgrund: Niedrigwasser behindert Flusskreuzfahrten

Berlin (dpa/tmn) - Urlauber können bereits gebuchte Flusskreuzfahrten kostenlos kündigen, wenn die Folgen des anhaltenden Niedrigwassers den Reiseverlauf stark beeinträchtigen. Auch möglich ist eine Preisminderung.

Kündigungsgrund: Niedrigwasser behindert Flusskreuzfahrten
Foto: dpa

„Niedriges Wasser im Fluss lässt sich nicht vorhersehen. Das ist ein Fall von höherer Gewalt“, erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann ein Reisevertrag gekündigt werden, wenn eine Reise wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. In dem Fall können die Kunden ihr Geld zurückverlangen.

Kommt es dagegen erst während einer Reise zu erheblichen Abweichungen vom ursprünglich geplanten Programm, können Urlauber nach Ansicht Degotts den Reisepreis mindern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn größere Passagen statt mit dem Schiff im Bus überwunden werden müssen. Mehrere Reedereien mussten ihre Routen wegen der niedrigen Pegel ändern. Betroffen sind vor allem Donau und Elbe.

Wie groß die Beeinträchtigungen für die Flusskreuzfahrten derzeit sind, dazu machte die IG River Cruise auf Anfrage keine Angaben. Niedrigwasser bereitet den Reiseanbietern immer wieder Probleme. „Wirtschaftlich betrachtet sind die Auswirkungen für die Fahrgastschifffahrt erheblich“, erklärt Jens Schwanen, Geschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt.

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