So kommen Fluggäste zur Entschädigung

Stuttgart (dpa/tmn) - Fluggäste haben bei großen Verspätungen einen Anspruch auf eine Entschädigung. Viele Passagiere wissen davon aber nichts. Und mitunter werden sie von den Airlines bewusst im Dunkeln gelassen.

So kommen Fluggäste zur Entschädigung
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Wenn sich ein Flug deutlich verspätet, steht den Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Doch längst nicht alle Kunden machen von diesem Recht Gebrauch. Diese Hinweise sollten Verbraucher beachten, damit sie an ihr Geld kommen.

Auf jeden Fall einchecken: Möglicherweise steht schon bei der Ankunft am Flughafen fest, dass ein Flug ausfällt oder sich enorm verspätet. Dann sollten Passagiere trotzdem einchecken, rät Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine gültige Bordkarte dient als Beleg, dass der Kunde wirklich von der Verspätung betroffen war. Deshalb sollten Passagiere die Bordkarte auch nicht zerreißen, wenn sie bei einer Umbuchung eine neue bekommen. Auch der Gepäckschein mit der alten Flugnummer sollte aufgehoben werden.

Schriftlichen Nachweis verlangen:Fluggäste sollten sich am Schalter der Airline von einem Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen, dass der Flug verspätet oder gestrichen wurde, rät die Verbraucherschützerin. In dem Schriftstück steht am besten die genaue Flugnummer mit Datum und Uhrzeit. Das Dokument sollte von einem Angestellten der Airline namentlich unterschrieben sein.

Entschädigung schriftlich geltend machen: Das Geld, das die Airline bei einer Verspätung zahlen muss, sollte stets schriftlich eingefordert werden. „Vom Weg über das Call Center würde ich abraten“, sagt Richter. Manche Airlines stellten auf ihrer Webseite ein Formular zur Verfügung. Ansonsten können Passagiere aber auch selbst ein Schreiben aufsetzen und die Beweise anhängen. Eine Kopie der Nachweise und des Schreibens sollte man selbst behalten.

Nicht mit Gutschein abspeisen lassen:Viele Airlines bieten Kunden statt einer Entschädigung einen Fluggutschein an. Verbraucher sollten jedoch auf die rechtlich vorgesehene Summe bestehen, rät Richter. Sonst bekommen sie unter Umständen zu wenig. „Uns ist bekannt, dass viele Airlines Ausreden suchen. Deshalb muss man sich teilweise auf längere Streitigkeiten einstellen.“ Hilfe finden Passagiere bei den Verbraucherzentralen oder bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp). Führen diese Wege nicht zum Erfolg, bleibt nur die Klage.

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