Streik bei der Lufthansa: Diese Rechte haben Fluggäste

Hannover (dpa/tmn) - Fluggäste der Lufthansa müssen sich auf einen Piloten-Streik einstellen. Einen exakten Termin gibt es noch nicht. Klar ist aber: Reisende haben ein Recht auf eine Ersatzbeförderung bei einem Flugausfall sowie auf Essen und Getränke bei Verspätungen.

Streik bei der Lufthansa: Diese Rechte haben Fluggäste
Foto: dpa

Lufthansa-Kunden müssen sich in den kommenden Wochen auf Streiks einrichten. Das teilte die Gewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ (VC) am Freitag (21. März) mit. Einen genauen Termin nannte die Pilotengewerkschaft zunächst nicht. Man werde jeden Streik mindestens 48 Stunden vorher ankündigen, um den Kunden Gelegenheit zum Umplanen zu geben. Betroffen von Streiks wären die Gesellschaften Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings.

Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, muss die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Eine Ausgleichszahlung steht ihnen jedoch nicht zu, da es sich laut dem Bundesgerichtshof bei einem Streik um höhere Gewalt handelt.

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