Strafen für Fahrten ohne Alkoholtester in Frankreich ab März

München (dpa/tmn) - Wer einen Frankreichurlaub mit dem Auto oder Wohnmobil plant, sollte daran denken, dass er einen Alkoholtester im Wagen benötigt. Geahndet wird das Fehlen des Geräts aber erst ab März.

Schonfrist für Autofahrer in Frankreich: Wer ohne Alkoholtestgerät erwischt wird, muss derzeit noch keine Strafe zahlen. Erst ab März 2013 wird ein Bußgeld verhängt, teilte der Automobilclub ADAC mit. Seit 1. Juli müssen Autofahrer in Frankreich einen Alkoholtester mitführen. Wer kein Gerät an Bord hat, muss ab März ein Bußgeld von 11 Euro bezahlen. Bis dorthin gibt es lediglich eine Ermahnung. Ursprünglich sollte die Übergangsfrist bereits am 31. Oktober enden. Da es jedoch Lieferengpässe gibt, wurde der Termin laut ADAC verschoben.

Das Mitführen von Alkoholtestgeräten soll in Frankreich die Zahl der Verkehrsunfälle reduzieren. Alkohol am Steuer ist seit 2006 Todesursache Nummer eins auf französischen Straßen. Bei jedem dritten tödlichen Verkehrsunfall hat einer der Beteiligten getrunken.

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