Streiks in Spanien könnten auch Fluggästen Ärger machen

Hannover (dpa/tmn) - Wer eine Reise nach Spanien oder Portugal gebucht hat, sollte sich vorher nochmal bei der Airline informieren, ob alles wie geplant stattfindet. Denn in den beiden Ländern drohen Generalstreiks.

In Spanien und Portugal könnten in der kommenden Woche Generalstreiks das öffentliche Leben lahmlegen. Ob und wie sie sich auf den Flugverkehr auswirken, sei zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Er empfiehlt, bei der Fluggesellschaft nachzufragen, inwieweit der Streik den gebuchten Flug beeinträchtigen könnte. Ist abzusehen, dass der Flug annulliert werden muss, dürfen Kunden kostenlos umbuchen oder stornieren. Buchen sie nicht schon im Vorfeld um, haben sie bei einer Annullierung Anspruch auf den nächstmöglichen Flug.

Ein Recht auf die Entschädigungszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung haben die Betroffenen in diesem Fall wahrscheinlich nicht: Ein Streik gelte generell als höhere Gewalt, darauf könne sich die Fluggesellschaft in der Regel berufen, erläutert Degott.

Wer wegen des annullierten Flugs sein Hotel nicht erreicht und dort nicht übernachten kann, muss gut verhandeln: Generell ergibt sich aus dem Streik kein Recht für den Kunden, das Hotel kostenlos zu stornieren. Bei Pauschalurlauben sieht es anders aus: Kann der Kunde die Reise wegen der Annullierung nicht rechtzeitig antreten, hat er Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises gegenüber dem Veranstalter. Sind mehr als 40 bis 50 Prozent der gesamten Reise beeinträchtigt, kann er von dem Urlaub kostenlos zurücktreten.

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