Veranstalter lassen Bangkok-Urlauber gratis umbuchen

Hannover (dpa/tmn) - Wegen des Hochwassers in Bangkok bieten mehrere große Reiseveranstalter Urlaubern jetzt kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen an. Sie reagieren damit auf einen verschärften Reisehinweis des Auswärtigen Amtes.

Wer was anbietet - ein Überblick.

Die Tui ermöglicht das ab sofort allen Kunden mit einem gebuchten Bangkok-Aufenthalt, die bis zum 4. November anreisen wollten, wie das Unternehmen mitteilt. Thomas Cook und Neckermann Reisen lassen Urlauber zumindest gebührenfrei umbuchen, wenn die thailändische Hauptstadt auf dem Programm ihrer Reise steht. Dies gilt nach Aussage eines Sprechers auch für Anreisen bis zum 4. November. Betroffen seien rund 350 Urlauber.

Auch Meier's Weltreisen und Dertour bieten Bangkok-Reisenden an, bei einer geplanten Ankunft bis zum 4. November gebührenfrei zu stornieren oder umzubuchen - allerdings nur, wenn sie mehr als eine Übernachtung in der Stadt gebucht haben. Die Kunden der beiden Veranstalter, die derzeit in Bangkok sind, werden am Freitagnachmittag in ein „Holiday Inn“-Hotel im Bezirk Bangrak, gebracht, das ein spezielles Konzept für den Fall einer Überflutung ausgearbeitet hat. Außerdem sei es unwahrscheinlich, dass das Hochwasser bis in diesen Bezirk vordringt.

Die Pauschalmarken der Rewe-Touristik, ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg, lassen Thailandreisen ebenfalls bei Anreise bis zum 4. November kostenlos umbuchen oder stornieren, wenn die Urlauber mindestens eine Nacht in Bangkok verbringen.

FTI hat den Zeitraum für das kostenlose Umbuchen oder Absagen von Bangkokreisen bis zum 6. November ausgedehnt. Urlauber, die bereits in der Hauptstadt sind, dürfen auf ein Strandhotel umbuchen. Eventuell entstehende Mehrkosten würden übernommen, teilt das Unternehmen mit. Wollen Gäste vorzeitig aus Bangkok abreisen, werde das Geld für nicht genutzte Hotelübernachtungen erstattet. Studiosus ermöglicht seinen Gästen sogar auf allen Thailandreisen mit planmäßiger Anreise bis zum 31. Oktober kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen.

Grundsätzlich können Pauschaltouristen, die eine Reise in die überschwemmten Landesteile gebucht haben, den Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen, erklärt Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Wenn einzelne Leistungen wie Ausflüge ausgefallen sind, könne der Reisepreis gemindert werden. Individualreisende dagegen hätten keinen Anspruch darauf, ihr gebuchtes Hotelzimmer kostenlos zu stornieren. Sie seien auf die Kulanz des Hoteliers angewiesen.

Das Auswärtige Amt hatte am Donnerstag angesichts des Hochwassers seine Reisehinweise zu Thailand verschärft. „Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Großraum Bangkok und Zentralthailand wird dringend abgeraten“, heißt es darin.

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