Verspäteter Flughafenumzug: Keine Entschädigung für Reisende

Berlin/Hannover (dpa/tmn) - Viele Reisende sind verunsichert: Die Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens in Berlin wird ein weiteres Mal verschoben. Flugausfälle sind aber nach jetzigem Stand nicht zu befürchten.

Fluggästen steht wegen der verschobenen Flughafeneröffnung in Berlin keine finanzielle Entschädigung zu. „Die Qualität des Flughafens ändert nichts an der Qualität des Fluges“, sagt Reiserechtler Paul Degott. Der Fluggast könne lediglich gegenüber der Airline oder dem Reiseveranstalter Kosten für höhere Anfahrtkosten geltend machen. Dazu rät Degott, entsprechende Unterlagen wie Taxibescheinigungen oder Kilometernachweise aufzubewahren. Die Situation ändert sich laut Degott, wenn durch die verspätete Eröffnung Flüge ausfallen oder sich massiv verspäten. Dann hätten Fluggäste Ansprüche aus der EU-Fluggastverordnung.

Am Dienstag (8.5.) war bekannt geworden, dass der neue Hauptstadtflughafen erst später eröffnet werden kann. Die ab dem 3. Juni geplanten Flüge sollen auf den beiden bisherigen Flughäfen Tegel und Schönefeld angeboten werden. Es müssten keine Flüge ausfallen, versprachen die Verantwortlichen bei einer Pressekonferenz. Details sind noch nicht bekannt. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Fluggesellschaften die Flüge dort starten, wo sie bisher gestartet sind, also zum Beispiel Lufthansa und Air Berlin in Tegel, Germanwings und Easyjet in Schönefeld. Einen genauen Termin für die Eröffnung nannten die Betreiber noch nicht, gedacht ist aber offenbar ein Datum nach dem Ende der Sommerferien Anfang August.

Informationen zum Abflugort werden die Reisenden bei den Fluggesellschaften oder Reiseveranstaltern erhalten, sagte Torsten Schäfer, Sprecher des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Aller Voraussicht nach werden die Fluggesellschaften die Reisenden aber auch informieren.

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