Anti-Doping-Gesetz: "Dieses Gesetz wäre ein Meilenstein"

Berlin. Der Entwurf für ein deutsches Anti-Doping-Gesetz ist überraschend scharf. Trotzdem hat er eine gute Chance, Gesetz zu werden — und etwas zu bewirken.

Hinweisschild, aufgenommen beim Mehrkampf-Meeting in Ratingen.

Hinweisschild, aufgenommen beim Mehrkampf-Meeting in Ratingen.

In aller Kürze: 1. Der Erwerb und Besitz von Doping-Mitteln kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Dafür reichen schon geringe Dosen von Substanzen. 2. Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. 3. Die Dopingjäger von der Nada können sich mit staatlichen Ermittlern austauschen. 4. Prämien können im Betrugsfall eingezogen werden. 5. Der Nada ist es per Gesetz erlaubt, Daten von Athleten zur Durchführung von Dopingkontrollen zu erheben und zu nutzen. 6. Sportverbänden ist es genehmigt, Schiedsvereinbarungen mit den Athleten zu schließen.

Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zu einem Anti-Doping-Gesetz verständigt: Darin enthalten ist auch die bisher umstrittene uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit.

Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zu einem Anti-Doping-Gesetz verständigt: Darin enthalten ist auch die bisher umstrittene uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit.

Foto: dpa

Für eine Strafe würden dann gegebenenfalls derzeit rund 7000 Spitzensportler infrage kommen, die im Testpool der Nada geführt werden.

Athleten, Politiker und Verbände finden den Entwurf für ein scharfes Anti-Doping-Gesetz in Deutschland offenbar gut. „Der Gesetzentwurf gefällt mir“, sagte Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses. Es sei „eine klare Ansage gegen potenzielle Doper, dass es für sie in Zukunft deutlich ungemütlicher wird“. Radprofi Tony Martin: „Wir hatten ja die Politik gebeten, da dranzubleiben“, sagte der dreimalige Zeitfahr-Weltmeister.

„Vor allem kann bei Inkrafttreten des Gesetzes jetzt ganz anders ermittelt werden. Das hat eine andere Qualität. Ob es das ein Allheilmittel ist, muss die Praxis zeigen.“ Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bleibt in seiner Haltung skeptisch.

Dass Spitzensportler wegen Dopings bald sogar ins Gefängnis wandern könnten, geht dem DOSB zu weit. Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit hat der DOSB noch im Dezember 2013 mit großer Mehrheit abgelehnt. Wesentlich fürchtet der DOSB wohl auch, bei Vergehen nicht mehr eigenständig handeln zu können.

Etwa dann, wenn es darum geht, Sportler bei einem Anfangsverdacht direkt aus dem Wettkampf nehmen zu können. „Es kommt darauf an“, sagte DOSB-Chef Alfons Hörmann, „die Stärken des bisherigen Systems beizubehalten und eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, die dies sicherstellt, so wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht“.

Die Kronzeugenregelung. Vor allem in den USA ist zum Beispiel der Dopingsünder Lance Armstrong aufgrund zahlreicher Aussagen seiner Ex-Kollegen aus der Radsport-Branche überführt worden. Jene haben mithilfe der Kronzeugenregelung von ihren Aussagen profitiert.

Das ist nicht sicher. Aber allein die Tatsache, dass das unionsgeführte Innenministerium und das Justizministerium unter Leitung des SPD-Ministers Heiko Maas den Entwurf zusammen geschaffen haben, zeigt die Geschlossenheit der Bundesregierung. Clemens Prokop, der als Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) für ein Anti-Doping-Gesetz gekämpft hat, wirbt nun dafür, dass Lobbyisten das Gesetz nicht mehr verwässern: „Wenn der Entwurf so zum Gesetz werden sollte, wäre es ein Meilenstein.“

Es gehe nicht nur um eine soziale Ächtung des Dopings, sondern auch um die Glaubwürdigkeit des unter Dopingverdacht stehenden Sports. „Sportliche Leistung würde wieder anerkannt werden“, so Prokop. „Deshalb müssten alle Beteiligten im Sport den Entwurf begeistert mittragen.“

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