DOSB-Antrag zur Verbesserung der Dopingbekämpfung

Stuttgart (dpa) - Die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat am Samstag in Stuttgart einen DOSB-Antrag zur Verbesserung des Kampfes gegen Doping verabschiedet.

Die Kernpunkte der Forderungen:

1. Die Einführung zusätzlicher Tathandlungen in das Arzneimittelgesetz, um auch den Erwerb und den Handel mit Dopingmitteln sachgerecht strafrechtlich verfolgen zu können.

2. Die Erhöhung der Höchststrafe für Dopingvergehen im Arzneimittelgesetz von drei auf fünf Jahre.

3. Die Anwendung der Anti-Doping-Gesetzgebung durch die Staatsanwaltschaften muss vereinheitlicht werden und nach bundesweit gleichen Maßstäben erfolgen.

4. Die Länder werden aufgefordert, neben den bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften in München und Freiburg weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften flächendeckend einzurichten.

5. Die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften, der Polizei und des Zolls mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur ist zu intensivieren und - z.B. durch deren Aufnahme in die „Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)“ - zu formalisieren.

6. Dopingmittelsubstanzen sind in die Dopingmittel-Verbotsliste aufzunehmen, auch wenn deren Anwendung nicht in „erheblichem Umfang“ nachgewiesen wird; diese Voraussetzung muss im Arzneimittelgesetz gestrichen werden.

7. Der Vortaten-Katalog für Geldwäsche-Delikte muss um den Doping-Tatbestand erweitert werden, um die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften zu erleichtern.

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