Landgericht-Urteil: TSV 1860 München geht in Berufung

München (dpa) - Fußball-Zweitligist TSV 1860 München geht gegen das Urteil des Landgerichts München I zu den Präsidiumswahlen im vergangenen Jahr in Berufung, teilte der Verein mit.

Landgericht-Urteil: TSV 1860 München geht in Berufung
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„Wir werden dieses Urteil nicht akzeptieren und gehen in Berufung“, erklärte Siegfried Schneider, Vorsitzender des Verwaltungsrats, stellvertretend für 1860. Nach erster Durchsicht mit dem Rechtsbeistand des Vereins sei der TSV 1860 zu dem Schluss gekommen, „dass die Argumentation widersprüchlich und nicht haltbar ist“.

In der Vorwoche wurden die vor einem Jahr durchgeführten Präsidiumswahlen für ungültig erklärt. Richterin Christina Weitnauer wies zwar die Klage von Vereinsmitglied Helmut Kirmaier ab, stellte aber fest, dass sämtliche in der Mitgliederversammlung vom 14. Juli 2013 gefassten Beschlüsse und Wahlen ungültig und nichtig seien. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu drei Vierteln dem Kläger und zu einem Viertel dem Beklagten angelastet.

Das 1860-Mitglied Kirmaier hatte den Club verklagt, weil das mit überwältigender Mehrheit gewählte Präsidium um Gerhard Mayrhofer aus seiner Sicht unrechtmäßig im Amt ist. Geklärt werden sollte vor Gericht unter anderem, ob der vom damaligen Aufsichtsrat bestellte Präsident Hep Monatzeder das Recht hatte, 2013 zu einer Delegiertenversammlung einzuladen.

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