DFB-Bundesgericht mildert Urteil gegen Frankfurt

Frankfurt/Main (dpa) - Eintracht Frankfurt hat in der Berufungsverhandlung vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Teilerfolg errungen.

Der Teilausschluss der Zuschauer wegen unsportlichen Verhaltens von Fans in drei Fällen aus der abgelaufenen Zweitliga-Saison wurde abgemildert. Am 20. Juli hatte das Sportgericht anders entschieden.

Zur Saisonpremiere am 25. August gegen Bayer Leverkusen darf die Eintracht nun 26 500 statt bisher 15 000 Karten verkaufen, entschied das Gremium unter Vorsitz von Götz Eilers. Hinzu kommen maximal 5000 Anhänger des Gastes aus Leverkusen. Dafür verdoppelte das Bundesgericht die Geldstrafe von 50 000 auf 100 000 Euro.

Die Frankfurter haben Auflagen zu erfüllen. So darf der Stehplatzbereich in der Commerzbank Arena nicht geöffnet werden. Es stehen ausschließlich Sitzplätze zur Verfügung. In Leverkusen muss ferner vor dem Ticketkauf der Personalausweis gezeigt werden, damit sich keine Frankfurter mit Karten eindecken können.

„Damit sollte die Sicherheit gewährleistet sein“, meinte der frühere DFB-Justiziar Eilers. Die Eintracht ließ offen, ob sie sich mit dem Richterspruch zufriedengibt. „Ob wir das Urteil annehmen, steht nicht fest. Wir werden morgen beraten“, sagte Vorstandschef Heribert Bruchhagen.

Den Durchbruch brachte ein zweistündiges Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten. „Die Schwierigkeit des Verfahrens gebietet ein offenes Gespräch“, erklärte Eilers die lange Dauer. „Es war ein harter Kampf. 100 Seiten Schriftverkehr liegen auf dem Tisch. Jeder Stein ist umgedreht“, meinte Eintracht-Anwalt Christoph Schickhardt, der einen umfangreicheren Strafenkatalog als unerlässlich ansieht. „Jetzt gibt es nur Geldstrafe oder Aussperrung.“

In der Beweisaufnahme hatten die Frankfurter noch einmal intensiv versucht, sich gegen eine Kollektivstrafe zu wehren. „Das ist ungerecht und unsportlich. Sie beschädigt Eintracht Frankfurt und die Marke Bundesliga und schießt weit über ein gewolltes Maß hinaus“, sagte Schickhardt. Vereine können, besonders in Auswärtsspielen, nicht für die Verfehlungen von Fans verantwortlich gemacht werden. „Dort haben wir keine Handhabe. Da gibt es keine Verschuldenshaftung“, meinte der Jurist aus Ludwigsburg.

Die Zeugen bestätigten übereinstimmend die Bemühungen der Eintracht, des Fanproblems Herr zu werden. „Wir würden wieder so handeln“, sagte Oliver Lerch, Sicherheitsbeauftragter und Veranstaltungsleiter bei den Frankfurtern. Nach der Partie am 29. April gegen 1860 München waren die Tore im Stehplatzbereich geöffnet worden. „Es bestand Gefahr für Leib und Leben“, begründete Lerch die mit der Polizei abgestimmte Maßnahme.

Grund für die Anklage durch den Kontrollausschuss des DFB waren zwei weitere Vorfälle aus den letzten Begegnungen der Frankfurter in der abgelaufenen Zweitliga-Saison. In der Partie am 23. April hatten Eintracht-Fans in Aachen Sitzschalen herausgerissen, Werbebanden beschädigt, eine Leuchtrakete und bengalische Feuer gezündet. 50 000 Euro will die Eintracht für die entstandenen Sachschäden zahlen. Ins Gewicht fielen auch die Vorkommnisse am 6. Mai beim Karlsruher SC. Rund 400 Frankfurter hatten vor dem Spiel den Eingangsbereich gestürmt und während der Partie große Mengen an Pyrotechnik gezündet.

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