Dreifachstrafe: Kritikern droht erneute Enttäuschung

Craigavad (dpa) - Die Botschaft der Bundesliga ist eindeutig. Wenn die Regelhüter des Weltfußballs in Belfast zu ihrer Jahressitzung zusammenkommen, soll die viel diskutierte Dreifachbestrafung aus Elfmeter, Roter Karte und Sperre für den Sünder bei Notbremsen im Strafraum endlich fallen.

Dreifachstrafe: Kritikern droht erneute Enttäuschung
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So wünscht es sich fast die gesamte deutsche Fußball-Prominenz von Franz Beckenbauer bis Joachim Löw. „Ich kenne keinen — national und international — der dagegen ist, dass diese Regelung geändert wird. Das ist einfach ungerecht“, sagte Bayer Leverkusens Sportdirektor Rudi Völler vor der Sitzung des für Regelfragen zuständigen International Football Association Board IFAB.

Auch in England wird schon lange über die harte Mehrfach-Sanktion lamentiert - allen voran von Arsenal-Trainer Arsene Wenger. Tatsächlich könnte das IFAB den Wunsch der Kritiker am Samstag zumindest teilweise erfüllen. Von einer medial schon herbeigerufenen grundsätzlichen Abschaffung des Unterpunktes der Fußball-Regel 12 „Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen“ kann allerdings keine Rede sein. Wer den Antrag der Europäischen Fußball-Union UEFA genau betrachtet, muss feststellen, dass es im Culloden Hotel von Craigavad bestenfalls auf eine Modifikation der entscheidenden Passagen hinauslaufen wird.

Nur bei einem Foulspiel im Kampf um den Ball, soll es demnach künftig eine Gelbe statt einer Roten Karte geben, heißt es in dem UEFA-Entwurf. Absichtliche Vergehen wie Trikotziehen oder Schubser - und grobes Foulspiel ohnehin - würden weiterhin mit Platzverweis bestraft werden. Mit diesem Vorschlag soll die Argumentation der Traditionalisten im IFAB entschärft werden.

Eine mildere Bestrafung von Notbremsen im Strafraum als außerhalb könnte zu „zynischen Fouls“ innerhalb des Sechzehners führen - ein Spieler also spekulieren, ein Foul im Strafraum statt davor zu begehen, um eine geringere persönliche Strafe zu bekommen. So wurde jede Änderung durch das Gremium mit vier Vertretern der FIFA und den vier britischen Verbänden als Mitgliedern bislang abgeschmettert. Auf der aktuellen Tagesordnung befindet sich das Thema zwischen den Diskussionspunkten zu flexiblen Regelungen für Auswechslungen im Freizeitfußball und möglichen Zeitstrafen im Jugendfußball.

Mit einer schnellen Änderung noch in der laufenden Saison ist ohnehin nicht zu rechnen. Abgesegnet werden müssen alle IFAB-Entscheidungen erst noch durch den nächsten FIFA-Kongress am 29. Mai in Zürich. Auch die UEFA ist offensichtlich nur vorsichtig optimistisch, dass die als konservativ bekannten IFAB-Mitglieder diesmal Reformeifer zeigen. Sollten sich die Regelhüter nicht zu einer Änderung durchringen können, wird eine Testphase der modifizierten Regelauslegung in allen UEFA-Wettbewerben in der nächsten Saison als Kompromiss vorgeschlagen.

Im schlechtesten Fall kommt es also zu einem Regeldurcheinander in verschiedenen Wettbewerben. Leidtragende wären ohnehin auch die Referees, denen in einer weiteren maßgeblichen Angelegenheit nach der konfusen Handspiel-Regel wieder die Interpretationshoheit aufgebürdet würde. Dabei wünschen sich die Unparteiischen wie die Fans eigentlich mehr Klarheit. „Die Schiedsrichter wären froh, wenn diese Regel abgeschafft werden würde“, sagte der Schiedsrichter-Berater der Deutschen Fußball Liga, Hellmut Krug, dem WDR.

Das sagt die Regel 12:

„Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler erhält die Rote Karte und wird des Feldes verwiesen, wenn er eines der folgenden sieben Vergehen begeht:

[...]

• Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für einen auf sein Tor zulaufenden Gegenspieler durch ein Vergehen, das mit Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist,

[...]

Am Samstag befinden die Mitglieder des Regelgremiums IFAB über einen Vorschlag der UEFA, wonach bei Notbremsen im Strafraum Platzverweise nur noch verhängt werden, wenn das Foulspiel nicht im Zweikampf um den Ball, also absichtlich, erfolgt. Ansonsten wäre nur eine Gelbe Karte zu verhängen. Die Dreifachbestrafung würde auf Fälle von absichtlichem Foulspiel, grobem Foulspiel oder einer Tätlichkeit im Strafraum beschränkt.

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