CAS bestätigt Strafe gegen FIFA-Funktionär Adamu

Lausanne (dpa) - Das ehemalige FIFA-Exekutivmitglied Amos Adamu ist mit seinem Einspruch gegen die Suspendierung durch den Fußball-Weltverband gescheitert. Der Internationale Sportgerichtshof CAS wies den Antrag des Nigerianers auf Aufhebung der Dreijahressperre zurück.

Auch die Geldstrafe in Höhe von 10 000 Schweizer Franken bleibt bestehen. Adamu war von der FIFA-Ethikkommission im Vorfeld der WM-Vergabe für die Turniere 2018 und 2022 Bestechlichkeit vorgeworfen worden.

Der langjährige Fußball-Funktionär war daraufhin von der WM-Abstimmung ausgeschlossen worden. Er darf bis zum 20. Oktober 2013 im Fußball weltweit kein offizielles Amt übernehmen, entschied die FIFA-Gerichtsbarkeit. Neben Adamu waren fünf weitere FIFA-Funktionäre mit Sperren zwischen einem und vier Jahren bestraft worden.

„Die CAS-Entscheidung unterstreicht erneut die Null-Toleranz-Richtlinie der FIFA und die klare Haltung gegen jeden Verstoß gegen den FIFA-Ethikcode“, teilte der Weltverband nach dem Urteil mit.

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