Die Chronologie im Fall Amerell/Kempter

Stuttgart (dpa) - Die Nachrichtenagentur dpa hat eine Chronologie des Falles Amarell gegen Kempter zusammengestellt.

17. Dezember 2009: Bundesliga-Referee Michael Kempter wendet sich an den Schiedsrichter-Chef des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Volker Roth, und teilt ihm mit, von Obmann Manfred Amerell sexuell bedrängt worden zu sein.

15. Januar 2010: Roth informiert den DFB-Präsidenten Theo Zwanziger über Kempters Vorwürfe.

4. Februar: Der DFB beruft eine Präsidiumssitzung zur „Causa Amerell“ ein. In der Folge melden sich weitere Schiedsrichter beim DFB und geben an, von Amerell sexuell belästigt worden zu sein.

10. Februar: Die Vorwürfe gelangen an die Öffentlichkeit, Amerell bestreitet sie. Alles sei „aus der Luft gegriffen“.

12. Februar: Aus „gesundheitlichen Gründen“ zieht sich Amerell als Sprecher der deutschen Schiedsrichter zurück.

24. Februar: Der DFB erklärt den Fall Amerell mit dessen Rücktritt für abgeschlossen.

8. März: Amerell reicht über seinen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft München I eine Strafanzeige gegen Kempter und drei weitere Schiedsrichter wegen Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung und Verleumdung ein.

17. März: Amerell erstreitet beim Landgericht Augsburg eine Einstweilige Verfügung gegen DFB-Präsident Theo Zwanziger. Er darf demnach die Affäre um den ehemaligen Schiedsrichtersprecher und Bundesliga-Referee Michael Kempter nicht mehr mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen.

18. März: Kempter erwirkt vor dem Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen Amerell. Dem 63-Jährigen wird damit verboten, private E-Mails oder SMS von Kempter an ihn „zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten“.

9. April: Der DFB beschließt bei einem Außerordentlichen Bundestag in Frankfurt/Main eine umfassende Reform des Schiedsrichterwesens.

10. April: Kempter gibt beim Drittligaspiel SV Sandhausen gegen Holstein Kiel sein Comeback.

12. April: Zwanziger scheitert vor dem Landgericht Augsburg mit einem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vom 17. März.

16. April: Amerell zeigt Kempter beim DFB-Kontrollausschuss an. Er wirft ihm vor, bei einem Leistungstest im Juni 2008 Ergebnisse zugunsten von zwei Kollegen manipuliert zu haben. Der DFB erklärt zwei Tage später, dass derzeit keine „Anhaltspunkte für ein sportwidriges Verhalten“ Kempters vorlägen, will aber die vorliegende Korrespondenz zwischen den Kontrahenten nochmals prüfen.

21. Mai: Herbert Fandel wird Leiter der neuen Schiedsrichter- Kommission im DFB. Er folgt Volker Roth nach, der 15 Jahre für die Unparteiischen verantwortlich war.

26. Mai: Mangels hinreichenden Tatverdachts beendet die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungen gegen Amerell wegen sexueller Nötigung und gegen Kempter wegen Verleumdung. Auch die Verfahren gegen zwei weitere und einen ehemaligen Referee wegen falscher eidesstattlicher Versicherung, übler Nachrede und Verleumdung werden eingestellt.

24. Juli: Amerell reicht beim Landgericht Hechingen eine Schadenersatzklage gegen Kempter ein. Wegen übler Nachrede und Verleumdung möchte er in diesem Zivilprozess 150 000 Euro erstreiten.

30. Juli: Der DFB entscheidet, dass Kempter bis zur Klärung dieser Auseinandersetzung kein Spiel mehr pfeifen darf.

05. November: Zwanziger darf weiterhin behaupten, dass Amerell seine Amtspflichten verletzt habe. So urteilt das Amtsgericht Augsburg.

01. Februar 2011: Das Oberlandesgericht München bestätigt dies.

10. Februar: Der erste Verhandlungstag im Schadenersatz-Prozess Amerell/Kempter endet ohne Ergebnis. Beide liefern sich die befürchtete Schlammschlacht, das Landgericht Hechingen kündigt eine Entscheidung für den 18. April an.

17. Februar: Amerell lehnt einen Vergleichsvorschlag des Gerichts ab. Darin war von Schadenersatz keine Rede mehr, er sollte vielmehr das Ende der Schlammschlacht zwischen beiden Seiten einläuten.

8. April: In einem anderen Verfahren verliert Amerell erneut gegen DFB-Präsident Zwanziger. Das Oberlandesgericht München hebt die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Augsburg auf, nach der Zwanziger die Affäre um Amerell und Kempter nicht mehr mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen darf.

13. April: Das Urteil im Fall Amerell/Kempter wird erneut um vier Wochen verschoben. Amerell stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Hechinger Richter. Der wird knapp zwei Wochen später abgelehnt.

27. April: Amerell stellt eine Selbstanzeige beim Kontrollausschuss des DFB. Er möchte damit erwirken, dass ihn der Verband „zur Klärung noch offener Fragen“ offiziell anhört

10. Mai: Amerells Anwalt Jürgen Langer bestätigt, dass sein Mandant Strafanzeige gegen Kempter gestellt hat. Amerell wirft ihm versuchten Prozessbetrug vor, weil Kempter vor Gericht angeblich andere Angaben gemacht hatte als zuvor gegenüber dem DFB.

12. Mai: Das Landgericht Hechingen weist die Schadensersatz-Klage von Amerell gegen Kempter ab. Der frühere Schiedsrichter-Sprecher kündigt über seinen Anwalt an, in Berufung zu gehen.

16. August: Der DFB strebt einen Mediationsprozess mit Amerell an. Vermittler soll der evangelische Bischof Wolfgang Huber sein.

25. Oktober: Gegen mehrere deutsche Top-Schiedsrichter wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Auch Kempter ist im Visier der Staatsanwaltschaft. Auslöser dieser Affäre ist Amerell, der bei der Finanzdirektion Augsburg Anzeige erstattet hat.

28. Oktober: Amerell kündigt eine Strafanzeige gegen das DFB-Präsidium und Zwanziger an. Sein Vorwurf: Der DFB habe Kempters Anwalt Christoph Schickhardt bezahlt.

2. November: Der DFB erwirkt vor dem Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen Amerell. Danach darf er die Behauptung, der DFB habe Kempters Anwalt bezahlt, nicht mehr aufstellen.

8. November: Amerell macht dem DFB überraschend ein neues Schlichtungsangebot. In den Tagen zuvor hatten beide Seiten ihre Bereitschaft zu einem Mediationsverfahren eigentlich zurückgezogen.

7. Dezember: In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart akzeptieren Amerell und Kempter einen Vergleichsvorschlag des Gerichts. Zumindest der zivilrechtliche Streit ist damit vorbei.

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