Hintergrund: EU-Gerichtshof und TV-Übertragungen

Berlin (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich bei seinem Gutachten zu Exklusivübertragungen von Fußballspielen im Fernsehen nicht zum ersten Mal mit diesem Thema.

Bereits im Oktober 2011 urteilten die Richter, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Laut EuGH sind Exklusivitätsrechte unzulässig, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen.

Das Gericht gab damit einer britischen Pub-Besitzerin Recht. Die Wirtin hatte in ihrer Kneipe Spiele der Premier League gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland (Nova). Die Frau sparte nach eigenen Angaben rund 6400 Pfund (heute 7950 Euro) im Jahr und war von der „Football Association Premier League“ (FAPL) verklagt worden, die die Rechte zur Ausstrahlung der englischen Top-Liga vermarktet.

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