So läuft der Ticketverkauf für die EM

Kiew (dpa) - Für die 31 Spiele der Fußball-Europameisterschaft vom 8. Juni bis 1. Juli 2012 stehen insgesamt rund 1,4 Millionen Eintrittskarten zur Verfügung. Die Preise bewegen sich zwischen 30 und 600 Euro.

In einer ersten Verkaufsphase zwischen dem 1. und 31. März 2011 gingen auf der Internetseite der Europäischen Fußball-Union UEFA mehr als 12 Millionen Anträge ein. Ungefähr 500 000 Tickets wurden Ende April verlost und bereits vergeben.

Vom 12. Dezember an, wenn also alle Partien und Spielorte für die jeweiligen Teams nach der Auslosung in Kiew an diesem Freitag feststehen, können Fans der EM-Teilnehmer über www.uefa.com Eintrittskarten für Partien ihrer jeweiligen Mannschaft beantragen.

Folgende Kartenkategorien sind erhältlich: „Individual match Ticket“ (Einzelspielkarten), „Follow My Team Group“ oder „Follow my team Tournament“ (Karten für ein Team für die Gruppenphase oder das gesamte Turnier), „Venue Series“ (Tickets für einen Spielort).

Die billigste Karte für das Eröffnungsspiel am 8. Juni in Warschau kostet 45 Euro, die teuerste 250. Gruppenspiele sind schon ab 30 Euro in der günstigsten Kategorie 3 zu haben. Für das Finale kostet die günstigste Karte 50 Euro, die teuerste 600. Die Kaufkraft der gastgebenden Bevölkerung wurde bei der Preisgestaltung berücksichtigt, weshalb die günstigsten Tickets nur halb so viel kosten wie bei der EM 2008 in Österreich und der Schweiz.

Bis zum 1. März 2012 können Karteninhaber auf der offiziellen Plattform der UEFA Tickets weiterverkaufen. Danach können keine Tickets mehr zurückgegeben werden. Der europäische Verband weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass die Plattform der einzige Ort ist, an dem ein Weiterverkauf legal möglich ist.

„Fans sollten daher keinesfalls versuchen, auf anderen Websites oder von anderen Unternehmen Eintrittskarten zu erwerben. Solche Tickets, die vielfach auch noch zu überteuerten Preisen angeboten werden, existieren zumeist nicht einmal, oder können von der UEFA wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf ungültig gemacht werden“, heißt es dort.

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