Hintergrund: Die DLV-Regel 144.3c

Nürnberg (dpa) - Nach dem Sieg des unterschenkelamputierten Weitspringers Markus Rehm bei den deutschen Meisterschaften 2014 in Ulm hat das DLV-Präsidium den Paragrafen 144.3c ins Regelwerk aufgenommen.

Damit soll die Inklusion gefördert sowie Athleten mit und ohne Behinderung Rechtssicherheit verschafft werden.

Die Regel 144.3c - beschlossen am 3. November 2014:

„Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw. vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind, benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen Athleten zu werten.“

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