EU-Wettbewerbshüter prüfen Formel-1-Geschäftsmodell

Brüssel (dpa) - Nach einer Beschwerde der Rennställe Force India und Sauber prüft die EU-Kommission die Einhaltung des Wettbewerbsrechts in der Formel 1.

EU-Wettbewerbshüter prüfen Formel-1-Geschäftsmodell
Foto: dpa

Das Büro von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bestätigte am 29. September in Brüssel, dass Bernie Ecclestones Geschäftsmodell eine Untersuchung droht. Die beiden Teams argumentieren, dass sie durch die Verteilung der Gelder und durch die Machtstrukturen in der Königsklasse gegenüber den größeren Rennställen benachteiligt sind.

Ecclestone gab sich jedoch gelassen. „Ich bin sicher, dass die EU-Kommission zufrieden feststellen kann, dass wir unsere Geschäfte korrekt geführt haben“, zitierte die „Sport Bild“ den Briten.

Force India und Sauber berufen sich auf Artikel 102 des EU-Vertrages, wonach es verboten ist, dass Unternehmen ihre marktbeherrschende Position zu Lasten von Konkurrenten ausnutzen. Beide Rennställe beschweren sich darüber, dass in der Formel 1 nur fünf Teams über die sogenannte Strategiegruppe an den Entscheidungen über das Regelwerk und die Technik beteiligt werden. In der Strategiegruppe sind neben dem Weltverband FIA und dem Rechte-Inhaber um Ecclestone nur Ferrari, Mercedes, McLaren, Red Bull und Williams vertreten.

Zudem monieren Sauber und Force India, dass die Top-Teams über vereinbarte Bonus-Zahlungen einen deutlich höheren Anteil an den Vermarktungseinnahmen kassieren als die anderen Rennställe. Damit würden diese Teams zusätzlich bevorteilt und der sportliche Wettbewerb beeinflusst.

Force India und Sauber hatten Ecclestone und den Rechte-Inhaber CVC seit längerem gedrängt, das Geschäftsmodell zu ändern und aus ihrer Sicht einen faireren Wettbewerb zu garantieren. Da es zu keiner Einigung zwischen den Streitparteien kam, schalteten die beiden Teams nun wie mehrfach angedroht die EU-Kommission ein.

Falls die EU-Wettbewerbshüter einen Verstoß gegen EU-Recht nachweisen können, können sie Änderungen erzwingen und Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

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