Die Chronologie des Dopingfalls Evi Sachenbacher-Stehle

München (dpa) - Die Nachrichtenagentur dpa hat die wichtigsten Daten und Fakten zum Dopingfall Evi Sachenbacher-Stehle zusammengetragen:

Die Chronologie des Dopingfalls Evi Sachenbacher-Stehle
Foto: dpa

11. Februar 2014: Nach Olympia-Platz 27 im Verfolgungsrennen muss Evi Sachenbacher-Stehle in Sotschi zur Dopingkontrolle, die ohne Befund ist.

17. Februar 2014: Im Massenstart wird die Biathletin aus Reit im Winkl Vierte hinter Darja Domratschewa, Gabriela Soukalova und Tiril Eckhoff. Die nach dem Rennen abgegebene Dopingprobe ist positiv, es fanden sich Spuren von Methylhexanamin in A- und B-Probe.

20. Februar 2014: Sachenbacher-Stehle wird vor der Disziplinarkommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) angehört. Sie gibt an, die Substanz unbewusst über ein Nahrungsergänzungsmittel genommen zu haben. Das hatte sie von einem privaten Ernährungsberater erhalten.

21. Februar 2014: Sachenbacher-Stehle wird aus dem deutschen Olympia-Team ausgeschlossen. Außerdem erkennt ihr das IOC Platz vier im Massenstart und Platz vier mit der Mixed-Staffel ab. Der deutsche Chef de Mission Michael Vesper erklärt: „Der DOSB steht für einen dopingfreien Sport und eine Null-Toleranz-Politik.“

22. Februar 2014: Die Staatsanwaltschaft München I hat in dem Fall Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen. Ein Sprecher betonte, dass sich die Ermittlungen nicht gegen die Sportlerin richten.

06. März 2914: Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch teilt mit: „Wir haben nunmehr das bislang gegen unbekannt geführte Ermittlungsverfahren, in dem Frau Stehle weiterhin nur Zeugin ist, auf Personen ausgerichtet, die nach den bisherigen Ermittlungen dafür verantwortlich sein könnten, Frau Stehle dieses Präparat zugeführt zu haben.“

22. März 2014: Zusammen mit ihrem Anwalt Marc Heinkelein wird Sachenbacher-Stehle bei der IBU in Salzburg angehört.

16. Juli 2014: Die Internationale Biathlon-Union (IBU) sperrt Sachenbacher-Stehle rückwirkend vom 17. Februar 2014 an für zwei Jahre. Gegen die Höchststrafe legt Sachenbacher-Stehle wenig später Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS ein. Sie bestreitet bewusstes Doping, sie habe ein verunreinigtes Teepulver zu sich genommen.

11. November 2014: Evi Sachenbacher-Stehle sagt vor dem CAS in Lausanne aus.

14. November 2014: Der CAS verkürzt die Sperre auf sechs Monate und folgt damit offensichtlich der Argumentation der Sportlerin. Sachenbacher-Stehle ist damit ab sofort wieder startberechtigt. Eine Entscheidung über die Fortsetzung ihrer Laufbahn oder ein Karriereende will sie demnächst fällen.

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