DOSB-Chef Hörmann: CAS hat erkennbar Augenmaß bewiesen

München (dpa) - DOSB-Chef Alfons Hörmann hat das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS im Fall Sachenbacher-Stehle begrüßt und erneut vor den Gefahren durch Nahrungsergänzungsmitteln gewarnt.

DOSB-Chef Hörmann: CAS hat erkennbar Augenmaß bewiesen
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Der Fall zeige, „dass Athletinnen und Athleten sehr genau darauf achten müssen, was sie zu sich nehmen und sich unbedingt an die Empfehlungen der NADA, der Fachleute der Olympiastützpunkte und der Verbände halten sollten“, erklärte Hörmann.

Evi Sachenbacher-Stehle war nach einem positiven Dopingbefund bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi vom Biathlon-Weltverband IBU für zwei Jahre gesperrt worden. Die zweimalige Langlauf-Olympiasiegerin, die bewusstes Doping stets bestritten und den Befund mit einem verunreinigten Teepulver erklärt hatte, klagte dagegen vor dem Internationalen Sportgerichtshof. Der CAS reduzierte die von der IBU verhängte Höchststrafe auf sechs Monate.

„Wir empfinden es als wichtig, dass der CAS erkennbar Augenmaß bewiesen hat. Das aus unserer Sicht sehr harte Urteil des Biathlon-Weltverbandes wird damit eindeutig relativiert. Dieser Fall zeigt, dass Athletinnen und Athleten auf eine faire Behandlung durch die schnell und effektiv arbeitende Sportgerichtsbarkeit bauen können“, erklärte Hörmann in seiner Stellungnahme.

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