Pechstein reicht Klage gegen Weltverband und DESG ein

Berlin (dpa) - Claudia Pechstein wird eine Schadensersatzklage gegen den Eislaufweltverband ISU einreichen. „Die Klage wird bis 31. Dezember beim Landgericht München vorliegen“, erklärte auf Nachfrage ihr Manager Ralf Grengel.

Er bestätigte damit einen Bericht der „Berliner Morgenpost“.

Laut Grengel werde die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG mit verklagt, weil sie die Sperre des Weltverbandes in Deutschland durchgesetzt hätte.

Die erfolgreichste deutsche Eisschnellläuferin habe ihren bevorstehenden Klage-Schritt laut Grengel am 21. Dezember in einer Rundmail sämtlichen Auswahl-Athleten, Funktionären und Trainern der DESG mitgeteilt. „Ich werde den Kampf unter Aufbietung meiner letzten Mittel und unter Ausnutzung sämtlicher Möglichkeiten führen“, schrieb die fünffache Eisschnelllauf-Olympiasiegerin in der Mail. Ihr Ziel sei es nicht, „dem Eisschnelllauf-Sport zu schaden, sondern mein Recht zu bekommen“.

Pechstein wird bei der Klage von Thomas Summerer unterstützt. Der Rechtsanwalt hatte schon Leichtathletin Katrin Krabbe im Jahr 2001 zu einem Schadensersatz in Höhe von 1,5 Millionen Mark verholfen. „Beide Fälle haben große Ähnlichkeit miteinander. Es geht um grobe Fehler eines internationalen Sportverbandes und um Grundrechte, die verletzt worden sind“, sagte Summerer der Zeitung.

Zur Höhe der Schadensersatzforderungen wollte Summerer nicht ins Detail gehen, er nannte sie „siebenstellig“. Der Anwalt ist optimistisch: „Die Erfolgsaussichten sind so gut wie bei Krabbe.“ Pechstein seien nach der Sperre Sponsoren abgesprungen, außerdem hätte sie auf Prämien verzichten müssen und bereits hohe Prozesskosten gehabt.

Die 40-jährige Berlinerin war im Februar 2009 für zwei Jahre gesperrt worden, weil die Anzahl ihrer Retikulozyten (junge Rote Blutkörperchen) schwankte und teilweise auffällig hoch war. Dies gilt als ein Indiz, aber nicht als Beweis für Doping.

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