Der Generalbundesanwalt untersteht dem Bundesjustizminister

Berlin (dpa) - Geht es um Terrorismus oder Spionage, kommt die Bundesanwaltschaft ins Spiel. Die Behörde mit ihren 200 Mitarbeitern verfolgt Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit. Ihr Leiter ist der Generalbundesanwalt, seinen Amtssitz hat er beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der „Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“ ist politischer Beamter. Der Bundespräsident ernennt ihn auf Vorschlag des Bundesjustizministers und nach Zustimmung des Bundesrates. Er untersteht der Dienstaufsicht des Ministers, der die politische Verantwortung trägt, und kann ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

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