Dokumentation: Der Élysée-Vertrag

Berlin (dpa) - Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle unterzeichneten am 22. Januar 1963 im Pariser Élysée-Palast den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit.

Der Vertrag wurde später durch zwei Protokolle ergänzt: 1988 setzten Kanzler Helmut Kohl (CDU) und Präsident François Mitterrand Räte zur Abstimmung von Verteidigungsinteressen sowie in der Wirtschafts- und Währungspolitik ein. Im Vertrag heißt es unter anderem:

„Die Staats- und Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, sooft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens zweimal jährlich. (...) Zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten finden regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Verteidigung, der Erziehung und der Jugendfragen statt (...).

Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen (...).

Die beiden Regierungen prüfen gemeinsam die Mittel und Wege dazu, ihre Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen Marktes in anderen wichtigen Bereichen der Wirtschaftspolitik, der Energiepolitik, der Verkehrs- und Transportfragen, der industriellen Entwicklung ebenso wie der Ausfuhrkreditpolitik, zu verstärken (...).

Verteidigung: (...) Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik bemühen sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander anzunähern, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen (...). Der Personalaustausch zwischen den Streitkräften wird verstärkt (...). Auf dem Gebiet der Rüstung bemühen sich die beiden Regierungen, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zu organisieren (...).

Der deutschen und französischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut. Es wird ein Austausch- und Förderungswerk der beiden Länder errichtet (...).“

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