Dritter Versuch: Die jüngste UN-Resolution zu Syrien

New York (dpa) - Der marokkanische Resolutionsentwurf ist bereits der dritte, der sich mit der Syrien-Krise befasst. Der erste kam im Sommer wegen vieler Widerstände gar nicht erst zur Abstimmung, der zweite wurde Anfang Oktober von Russland und China mit einem Veto blockiert.

Konkrete Sanktionen enthält keiner der Entwürfe, der jetzige dritte Versuch geht aber von allen am weitesten.

Absatz 1 „verurteilt die anhaltende Gewalt und die schweren Verstöße gegen das Menschenrecht und die Grundrechte durch die syrischen Behörden“.

Absatz 2 fordert „die syrische Regierung auf, sofort alle Menschenrechtsverletzungen und Angriffe auf die, die ihr Recht auf Meinungsäußerung friedlich ausüben, zu beenden“.

Absatz 3 „verurteilt jede Gewalt, unabhängig, von welcher Seite sie ausgeht“.

Der wichtige Absatz 7 beschwört die „volle Unterstützung des Aktionsplanes der Arabischen Liga“. Der Plan fordert auch ein Ende der Gewalt und politische Reformen, drängt aber zugleich auf einen demokratischen Umbau Syriens und einen Machtwechsel in Damaskus.

Absatz 9 fordert Syrien auf, voll mit der Arabischen Liga zusammenzuarbeiten und deren Beobachtermission zu unterstützen.

Absatz 14 verlangt vom UN-Generalsekretär, erstmals nach 21 Tagen und dann alle 30 Tage über die Umsetzung der Resolution zu berichten. Damit bleibt das Thema auf der Tagesordnung.

Absatz 15 enthält noch drei wichtige Worte: Sollte die Resolution von Syrien nicht umgesetzt werden, sollten „weitere Maßnahmen erwogen“ werden. Das können dann Sanktionen sein.

Der Entwurf enthält noch die russische Einladung an beide Seiten zu Verhandlungen in Moskau. Gestrichen wurden auf russisches Drängen hingegen Forderungen nach freien Wahlen in Syrien und einem Lieferstopp für Waffen.

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