Ex-Kammerdiener des Papstes zu Haft verurteilt

Rom (dpa) - Im Prozess um die „Vatileaks“-Enthüllungen ist der Ex-Kammerdiener des Papstes, Paolo Gabriele, zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das vatikanische Gericht sprach ihn am Samstag des Diebstahls schuldig.

Die Strafe für solche Taten betrage drei Jahre, sagte Präsident Giuseppe Dalla Torre. Das Gericht gestand ihm aber mildernde Umstände zu und halbierte deshalb die Strafe.

Gabriele sei nicht vorbestraft und habe aus subjektiver Überzeugung gehandelt, auch wenn diese verfehlt gewesen sei, sagte Dalla Torre. Auch sei ihm bewusst geworden, das Vertrauen des Papstes missbraucht zu haben. Erwartet wird, dass der Papst Gabriele begnadigt.

Das Urteil wurde direkt ins Pressezentrum übertragen. Gabriele folgte dem Urteilsspruch nach Angaben von Prozessbeobachtern ohne sichtbare Gefühlsregung. In seinem Schlusswort sagte Gabriele, er habe aus tiefer Liebe zur Kirche und zum Papst gehandelt. „Ich fühle mich nicht als Dieb.“

Der vatikanische Staatsanwalt, Nicola Picardi, hatte drei Jahre Haft verlangt. Er schilderte Gabriele als leicht beeinflussbar, aber voll zurechnungsfähig. Dennoch gestand ihm bereits der Staatsanwalt mildernde Umstände zu und reduzierte die mögliche Strafforderung um ein Jahr. Das berichteten vom Vatikan zugelassene Prozessbeobachter am Samstag nach den Plädoyers.

Gabrieles Verteidigerin Cristina Arru sagte, ihr Mandant habe nichts gestohlen, sondern sich die Papiere nur zu Unrecht angeeignet. Falls er wegen Diebstahls verurteilt werden solle, dürfe er nur die Minimalstrafe für einfachen Diebstahl bekommen - drei Tage. Was er getan habe, sei nicht rechtens gewesen, jedoch habe er Missstände gesehen - und sei davon zu seinen Taten getrieben worden. Nach dem Urteil sagte sie: „Das ist ein gutes Urteil.“

Gabriele konnte zunächst nach Hause zu seiner Frau und seinen drei Kindern gehen. Er stehe weiter unter Hausarrest, bis über eine Berufung entschieden sei, sagte Vatikan-Sprecher Federico Lombardi. Die Verteidigung habe dafür drei Tagen Zeit. „Es ist nicht gesagt, dass es keine Berufung gibt.“ Eine Begnadigung durch Papst Benedikt XVI. sei eine „sehr konkrete und sehr wahrscheinliche Möglichkeit“, sagte Lombardi.

Nun solle zügig das abgetrennte Verfahren gegen den wegen Begünstigung angeklagten Informatiker Claudio Sciarpelletti, hieß es. Bei ihm war ein Umschlag mit Papieren gefunden worden, die aber nicht vertraulich waren.

Gabriele hatte in dem Prozess gestanden, vertrauliche Dokumente aus den päpstlichen Gemächern kopiert und weitergegeben zu haben. Er übernahm dabei die alleinige Verantwortung: Er habe keine Mittäter gehabt und kein Geld bekommen. Den Anklagevorwurf des schweren Diebstahls hatte er zurückgewiesen. Er fühle sich jedoch schuldig, das Vertrauen des Papstes missbraucht zu haben.

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